Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: HolgerW. am Juni 17, 2008, 18:15:33 Nachmittag
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Hallo zusammen,
ich hätte gerne mal ein paar Meinungen gehört.
Ich mache gerade ein 6 monatiges Praktikum bei einer Firma, wo es üblich ist ein qualifiziertes Zeugnis (wenn man es überhaupt so nennen darf) in Multiple-Choice-Form auszustellen. Konkret heißt dies, es werden 8 Kriterien (wie Fachwissen, Motivation, Verhalten, Teamfähigkeit, u.a.) auf einer Skala von 1-4 angekreuzt. Einen konkreten Beurteilungstext gibt es nicht.
Ich finde es ziemlich peinlich mich mit sowas später einmal zu bewerben. Wie seht ihr das? Habe ich einen konkreten Anspruch auf ein ausformuliertes Zeugnis? Oder zählt so eine Ankreuz-Beurteilung wirklich schon als ein qualifiziertes Zeugnis?
Gruß Holger
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Bei "Beurteilungen" ist das Multiple Choice-Verfahren üblich. Anhand solcher Beurteilungen durch den Fachvorgesetzten wird dann ein Zeugnis ausformuilert. Es gibt aber Unternehmen, die auch bei Zeugnissen (vor allem bei Praktikanten) nur Stichpunkte zum Ankreuzen nennen, bei VW zum Beispiel. Das soll wohl Mehrdeutigkeiten ausschließen, die bei Fließtext hineininterpretiert werden könnten. Soweit ich weiß hat man immer auch Anspruch auf ein ausformmuliertes Zeugnis, wenn man darauf Wert legt. Ich hab grad mal danach gegoogelt und unter http://inhalt.monster.de/3420_de-DE_p1.asp folgendes gefunden:
Ferner hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen ausformulierten Text, so das LAG Hamm (Az.: 4 Sa 1578/99).