Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kristin am Juli 01, 2008, 14:41:08 Nachmittag

Titel: Arbeitsverhältniss (in Probezeit) endet im gegenseitigen Einvernehmen
Beitrag von: Kristin am Juli 01, 2008, 14:41:08 Nachmittag
Hallo
Ich habe folgendes Problem.
Letzte Woche hat mir mein Chef gesagt, dass er unzufrieden mit mir ist und daher das Arbeitsverhältnis (in der Probezeit) beenden möchte. Er will mit mir ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen abschließen, da dies für meine zukünftigen Bewerbungen vorteilhafter sei als ein arbeitgebersietige Kündigung. Jedoch lese ich überall, wenn im Arbeitszeugnis steht, dass das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wurden ist, dies als arbeitgeberseitige Kündigung oder Kündigungswunsch interpretiert wird.
Da mein Chef gesagt hat, dass ich das Zeugnis schreiben soll, bin ich auf der Suche nach einer passenden Formulierung, die vom Chef akzeptiert wird. Kann mir jemand weiterhelfen?
Kristin
Titel: Zusatz: Arbeitsverhältniss (in Probezeit) endet im gegenseitigen Einvernehmen
Beitrag von: Kristin am Juli 01, 2008, 14:53:43 Nachmittag
Hallo nochmal,
Ich habe in diesem Forum glesen, dass man im Arbeitszeugnis schreiben kann, dass das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitnehmers beendet wurde (was nicht ganz ungelogen ist). Ich möchte jedoch im Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber stehen haben, dass dieser Aufhebungsvertrag auf Wunsch der Firma erfolgte, um die 3-monatige Sperre von ALG II zu umgehen. Eine Sperre bekomme ich nur nicht, wenn aus dem Aufhebungsvertrag ersichtlich ist, dass ich sonst auch gekündigt wäre (also es nicht mein Wunsch war zu kündigen).
Nun weiss ich nicht, ob der Chef mitmacht.
Danke nochmals
Kristin
Titel: Re: Arbeitsverhältniss (in Probezeit) endet im gegenseitigen Einvernehmen
Beitrag von: Demel am Juli 02, 2008, 23:37:10 Nachmittag
Hmm, also ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit ist schon seltsam. Beide Seiten können noch jederzeit kündigen, das ist ja Sinn der Probezeit. Was den Eindruck auf Leser anbelangt, bei einem Ausscheiden nach noch nicht mal 6 Monaten war die Zusammenarbeit - egal wer kündigt - ganz sicher nicht von Erfolg gekrönt, da kann der Beendigungsgrund wenig dran ändern. Es sei denn - und das halte ich für die besten Variante - dass man es als Arbeitgeberkündigung unter Einheltung der Sozialauswahl wegen generellem Stellenabbau darstellt. Mit Hinweis auf das gezeigte hohe Potential, ein Bedauern der Umstände usw. Aber natürlich kann man es auch als Arbeitnehmerkündigung darstellen. Ich glaube nicht, dass sich die Arbeitsagentur  für den Wortlaut des Zeugnisses interessiert. Du hast ja auch ein Kündigungsschreiben. Du könntest aber mal nachfragen und den Sachverhalt schildern. ich denke, das ist denen egal.

Deine Frage zum "gegenseitigen Einvernehmen" beruht wohl auf einen Missverständnis, hier geht es um den konkreten Wortlaut. Wenn es heißt "im gegenseitigen Einvernehmen" oder "einvernehmlich" ist es meist eine Arbeitgeberkündigung. Wenn es heißt "im beiderseitigen besten Einvernehmen" ist es ein Aufhebungsvertrag oder Vergleich.   

Noch ein Hinweis: Eigenentwürfe weisen in den allermeisten Fällen Mängel auf, daher empfehle ich dir die Checkliste oder den Zeugnistest, siehe oben.