Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: ines am Juli 14, 2008, 16:04:38 Nachmittag
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Hallo,was halte ich von dem satz:Zusammenfassend können wir frau.... als korekte Mitarbeiterin bezeichnen.
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Schwer zu sagen, wenn man den Kontext nicht kennt, es scheint die so ganannte Verhaltenszusammenfassung zu sein. Das Adjektiv „korrekt“ ist als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen.