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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: randolf am Juli 21, 2008, 17:53:33 Nachmittag

Titel: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: randolf am Juli 21, 2008, 17:53:33 Nachmittag
Hallo!

Ich habe von meinem scheidenden Abteilungsleiter ein mittelmässiges Arbeitszeugnis bekommen. Nach Schnelltest von Arbeitszeugnis.de erhielt es folgende Teilnoten: 1x 1-2, 3x 2, 3x 2-3, 1x 3 (Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen). Die Noten zu Arbeitsbefähigung/Können und die zusammenfassende Leistungsbewertung fehlen.

Zur Sozialbewertung steht "Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten ist jederzeit zuvorkommend und korrekt". Nach dem Schnelltest wird die Vertauschung der Reihenfolge  allgemein als Kritik des Verhaltens gegenüber dem Vorgesetzten gewertet.

Meine Fragen:

1. Ist das Weglassen der Endbewertung und der Note zu Arbeitsbefähigung/Können möglicherweise ein Personaler-Code, dass sie der Beurteilung des alten Abteilungsleiters auch nicht so recht trauen?

2. Lohnt es sich um das Zwischenzeugnis zu streiten?

2a. Mit dem nachfolgenden Abteilungsleiter werde ich mich sicher besser verstehen. Wird das Endarbeitszeugnis beim Verlassen des Unternehmens dann zeitanteilig aus den beiden Teilzeugnissen des alten und neuen Abteilungsleiters gemittelt? Oder kann der neue Abteilungsleiter das Endarbeitszeugnis gewöhnlich ganz nach seinem eigenen Gusto erstellen und das Zwischenzeugnis verliert damit seine Bedeutung.

2b. Der alte Abteilungsleiter ist äusserst stur. Wenn ich wirklich eine Verbesserung des Zwischenzeugnisses erreichen will, werde ich nicht umhin kommen, mit der Sache mindestens zur Personalabteilung zu gehen. Da die nicht besonders verschwiegen sind, kann ich davon ausgehen, dass nachfolgend die halbe Firma von der Sache weiss.


Gruss
Randolf

P.S.: Bitte schnell antworten. Der alte Abteilungsleiter ist nur noch 10 Tage da.
Titel: Re: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: randolf am Juli 21, 2008, 17:56:14 Nachmittag
3. Welche Nachteile muss ich befürchten, wenn ich gegen das Zwischenzeugnis vorgehe?

4. Habt Ihr Tips, wie ich Sache möglichst elegant über die Bühne bekomme? Eigentlich möchte ich bei meiner jetzigen Firma noch etwas bleiben.

5. Wenn ich mich dafür entscheide gegen das Zwischenzeugnis vorzugehen, sollte ich es sofort tun (solange der alte Abteilungsleiter noch da ist) oder sollte ich warten bis er weg ist?

Randolf
Titel: Re: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: Demel am Juli 22, 2008, 04:02:55 Vormittag
1. Ist das Weglassen der Endbewertung ...?
Das hängt von den Regeln im Unternehmen ab. Wenn die Zwischenzeugnisse deiner Kollegen (Kopien finden sich ja in den Personalakten) alle eine Gesamtnote haben, ist es hier eher als Abwertung gemeint. Man spricht dann von "beredtem Schweigen". Das wird wohl auch ein neuer Abteilungsleiter so sehen. Es sei denn, es gibt in den Akten auch Beurteilungsbögen, darauf ist die Note im Klartext verzeichnet. Nimm am besten mal Einsicht in deine Personalakte. Der Satz mit der Zufriedenheit ist ja der bekannteste und wichtigste, da ist das Fehlen natürlich unübersehbar.

2. Lohnt es sich um das Zwischenzeugnis zu streiten?
Das hängt vom Streitpunkt ab und von dem, was du erreichen willst. Man könnte in dem Fall ganz einfach den Abteilungsleiter fragen, welche Note das Zeugnis haben soll und dann bitten, dass die Zufriedenheitsaussage in dieser Note (hoffentlich eine 2) mit aufgenommen wird. Das scheint der wichtigste Streitpunkt zu sein.

2a. Mit dem nachfolgenden Abteilungsleiter ... verliert damit seine Bedeutung.
Es werden üblicherweise die Beurteilungen verwendet, die oft im Zusammenhang mit Jahresgesprächen erstellt werden. Jede Beurteilung enthält eine Gesamtnote. Ansonsten werden üblicherweise die Noten der Zwischenzeugnisse anteilig berücksichtigt. es ist also nicht so, dass eine sehr gute Leistungen in den letzten sechs Monaten zu einem sehr guten Abschlusszeugnis führt, wenn die Leistung in den Jahren laut Zwiaschenzeugnissen vorher eher mittelmäßig war.  

Titel: Re: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: Demel am Juli 22, 2008, 04:03:57 Vormittag
3. Welche Nachteile muss ich befürchten, wenn ich gegen das Zwischenzeugnis vorgehe?
Siehe dein Punkt 2b.

4. Habt Ihr Tips, ...
Siehe meine Antwort zu Frage 2

5. Wenn ich mich dafür entscheide gegen das Zwischenzeugnis vorzugehen...?
Wie geagt, die wichtigste Frage ist, was in der zum Zwischenzeugnis gehörenden Beurteilung in der Personalakte steht. Ich würde den Abteilungsleiter einfach ... siehe meine Antwort zu Frage 2 
Titel: Re: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: randolf am Juli 22, 2008, 11:56:31 Vormittag
1. Ist das Weglassen der Endbewertung ...?
Das hängt von den Regeln im Unternehmen ab. Wenn die Zwischenzeugnisse deiner Kollegen (Kopien finden sich ja in den Personalakten) alle eine Gesamtnote haben, ist es hier eher als Abwertung gemeint. Man spricht dann von "beredtem Schweigen". Das wird wohl auch ein neuer Abteilungsleiter so sehen. Es sei denn, es gibt in den Akten auch Beurteilungsbögen, darauf ist die Note im Klartext verzeichnet. Nimm am besten mal Einsicht in deine Personalakte. Der Satz mit der Zufriedenheit ist ja der bekannteste und wichtigste, da ist das Fehlen natürlich unübersehbar.

2. Lohnt es sich um das Zwischenzeugnis zu streiten?
Das hängt vom Streitpunkt ab und von dem, was du erreichen willst. Man könnte in dem Fall ganz einfach den Abteilungsleiter fragen, welche Note das Zeugnis haben soll und dann bitten, dass die Zufriedenheitsaussage in dieser Note (hoffentlich eine 2) mit aufgenommen wird. Das scheint der wichtigste Streitpunkt zu sein.

Die Arbeitszeugnisse der Kollegen enthalten auch keine zusammenfassende Leistungsbeurteilung. Die Firma ist in meinem Bereich zur Zeit mit einer Abwanderungswelle konfrontiert. Möglicherweise erstellen sie auf dem Zwischenzeugnis deshalb keine zusammenfasende Leistungsbeurteilung, damit man es nicht für externe Bewerbungen nutzen kann.

Habe ich ein Recht darauf, Einsicht in die Personalakte zu nehmen? Oder ist das nur ein Entgegenkommen der Firma?
Titel: Re: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: randolf am Juli 22, 2008, 11:57:13 Vormittag

2a. Mit dem nachfolgenden Abteilungsleiter ... verliert damit seine Bedeutung.
Es werden üblicherweise die Beurteilungen verwendet, die oft im Zusammenhang mit Jahresgesprächen erstellt werden. Jede Beurteilung enthält eine Gesamtnote. Ansonsten werden üblicherweise die Noten der Zwischenzeugnisse anteilig berücksichtigt. es ist also nicht so, dass eine sehr gute Leistungen in den letzten sechs Monaten zu einem sehr guten Abschlusszeugnis führt, wenn die Leistung in den Jahren laut Zwiaschenzeugnissen vorher eher mittelmäßig war. 


Kann ich bei Austritt aus dem Unternehmen darauf bestehen, das mir zusätzlich zum gemittelten Endzeugnis ein zweites Zwischenzeugnis für den Zeitraum des neuen Abteilungsleiters erstellt wird? Denn im Zusammenhang mit einem zweiten Zwischenzeugnis und dem Fehlen der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung und der Arbeitsbefähigung/Können sowie der Kritik an der Kommunikation gegenüber dem Abteilungsleiter dürfte doch schnell klar werden, dass ich mich mit dem alten Abteilungsleiter persönlich nicht sehr gut verstanden habe und sehr wahrscheinlich dadurch eine schlechtere Leistungsbeaurteilung zustande gekommen ist, oder nicht?

Die Frage ist, ob Arbeitszeugnisse von anderen Arbeitgegbern überhaupt so aufmerksam gelesen werden oder ob nur auf die zusammenfassende Leistungsbewertung und abwärts geschaut wird.

Gruss
Randolf
Titel: Re: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: randolf am Juli 22, 2008, 11:59:37 Vormittag
Und gaanz liieeben Dank für Deine Antworten Demel.  :-) :-)

Lieben Gruss
Randolf
Titel: Re: Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?
Beitrag von: Kalli66 am Juli 23, 2008, 00:53:16 Vormittag
Habe ich ein Recht darauf, Einsicht in die Personalakte zu nehmen?
Ja, natürlich, siehe z.B. hier: http://www.streikbeginn.de/personalakte.htm#Einsichtrecht
Oder googel einfach mal "Recht Einsicht Personalakte".
 
Kann ich bei Austritt aus dem Unternehmen darauf bestehen, das mir zusätzlich zum gemittelten Endzeugnis ein zweites Zwischenzeugnis für den Zeitraum des neuen Abteilungsleiters erstellt wird?
Beim Austritt hast du keinen Anspruch mehr auf ein Zwischenzeugnis.  Zwischenzeugnisse werden nur bei ungekündigten Arbeitsverhältnissen ausgestellt. Du kannst aber vor der Kündigung ein Zwischenzeugnis erbeten.
 
... dürfte doch schnell klar werden, dass ich mich mit dem alten Abteilungsleiter persönlich nicht sehr gut verstanden habe und sehr wahrscheinlich dadurch eine schlechtere Leistungsbeaurteilung zustande gekommen ist, oder nicht?
Das ist sehr hypothetisch.  Ich würde eher versuchen, ein wirklich gutes Abschlusszeugnis zu bekommen. Hilfe dazu gibt es bei arbeitszeugnis.de im Rahmen der Zeugniserstellung/Überarbeitung. Dort kannst du dich während des Prozesses der Zeugniserstellung betreuen lassen und dann einen verbesserten Eigenentwurf beim Arbeitgeber einreichen.

Die Frage ist, ob Arbeitszeugnisse von anderen Arbeitgegbern überhaupt so aufmerksam gelesen werden oder ob nur auf die zusammenfassende Leistungsbewertung und abwärts geschaut wird.
Geh mal davon aus, dass Zeugnisurkunden sehr aufmerksam gelesen werden, von oben bis unten.