Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lena am August 24, 2008, 22:22:25 Nachmittag

Titel: Anspruch auf deutsches Zeugnis
Beitrag von: Lena am August 24, 2008, 22:22:25 Nachmittag
Hallo,

ich hoffe das jemand mein frage beantworten kann. Ich arbeite in eine chinesischen Firma und habe einen zweisprachigen Arbeitsvertrag (deutsch/englisch). Habe ich Anrecht auf ein Zeugnis in deutscher Sprache oder muß ich mit mit einem in englischer Sprache zufrieden geben?

Vielen Dank!
Titel: Re: Anspruch auf deutsches Zeugnis
Beitrag von: Maggy am August 25, 2008, 01:29:14 Vormittag
Für die Frage, ob das deutsche Arbeits- und Zeugnisrecht relevant ist, ist die Sprache des Vertrages nicht entscheidend. Wichtig ist vielmehr: arbeitest du in Deutschland oder in China? Oder anders gefragt: wo hat das Unternehmen seinen Sitz?  Das Arbeitszeugnis nach unserem Verständnis gibt es nur im deutschsprachigem Raum, international wird ein Letter of Reference oder Letter of Recommendation erstellt, eine Art Empfehlungsschreiben, auf das man aber keinen Rechtsanspruch hat.  
Titel: Re: Anspruch auf deutsches Zeugnis
Beitrag von: Lena am August 25, 2008, 07:01:39 Vormittag
Danke für die Antwort. Ich arbeite in Deutschland in einer Niederlassung (GmbH) einer chinesischen Firma. Kann ich dann davon ausgehen das deutsches Recht angewandt wird und ich Anspruch auf ein deutsches Zeugnis habe?

Danke im voraus!
Titel: Re: Anspruch auf deutsches Zeugnis
Beitrag von: Mike am August 25, 2008, 15:47:21 Nachmittag
Ja, in dem Fall gilt natürlich das deutsche Arbeits- und Zeugnisrecht. Rechtsgrundlage bildet § 109 Gewerbeordnung (GewO):

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Wenn im Unternehmen die Erfahrung bei der Zeugnisschreibung fehlt, empfiehlt es sich, nicht gleich lautstark zu fordern (geht ggf. zu Lasten der Bewertung), sondern mitzuhelfen, dass der Zeugnisanspruch erfüllt werden kann. Das geschieht in der Regel durch Einreichung eines eigenen Zeugnisvorschlags, den du hier erstellen lassen kannst: www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.