Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Silke am August 27, 2008, 19:35:57 Nachmittag
-
Hallo,
wie sieht es denn bei Zeitarbeit/ Arbeitnehmerüberlassung aus?
Kann man vom Kunden ein Zeugnis/Zwischenzeugnis verlangen, oder muss man sich ausschließlich mit dem Zeugnis der Zeitarbeitsfirma zufrieden geben?
Hatte bereits Einsätze bei Kunden, die sehr bereitwillig ein Zeugnis ausgestellt haben, der derzeitige Kunde weigert sich aber und verweist auf die Zeitarbeitsfirma.
Vorab Danke für die Antworten
Silke
-
Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Der Zeugnisanspruch richtet sich nur gegen den Arbeitgeber. Manche Firmen stellen Zeitarbeitnehmern freiwillig Zeugnisse aus, aber ein Anspruch besteht nicht. In solchen Fallen kann aber eine Referenz erstellt werden, ein quasi-zeugnisartiges Empfehlungsschreiben.