Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Geli am September 09, 2008, 19:04:57 Nachmittag

Titel: Muß ein Zeugnis angefordert werden?
Beitrag von: Geli am September 09, 2008, 19:04:57 Nachmittag
Hallo,

nach 3 Jahren habe ich gekündigt und eine neue Stelle angenommen. Zwischenzeitlich habe ich meine Arbeitspapiere, wie LstKarte zurück, jedoch kein Zeugnis. Muß ich eines anfordern oder muß der ehemalige Arbeitgeber automatisch eines schreiben?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Titel: Re: Muß ein Zeugnis angefordert werden?
Beitrag von: Kalli66 am September 09, 2008, 20:51:14 Nachmittag
Es besteht ein Anspruch auf ein Zeugnis, dieser muss innerhalb von drei Jahren nach Beendigung geltend gemacht werden, danach erlischt er. Genauer steht das hier: www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php (Stichpunkt Anspruch). Was sich immer empfiehlt ist, beim Arbeitgeber einen unterschriftsreifen Eigenentwurf (Formulierungsvorschlag) einzureichen, den man hier bekommen kann: www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.
Titel: Re: Muß ein Zeugnis angefordert werden?
Beitrag von: Geli am September 13, 2008, 08:45:53 Vormittag
hallo, vielen Dank für dein Antwort. Das ein Anspruch vorliegt, weiß ich, aber die Frage ist, muß ich den geltend machen? Oder muß der Arbeitgeber automatisch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von sich aus eines ausstellen, ohne daß ich ihn dazu auffordere?

Warte auf deine Antwort. Danke
Titel: Re: Muß ein Zeugnis angefordert werden?
Beitrag von: Kalli66 am September 13, 2008, 19:00:17 Nachmittag
muß ich den geltend machen?
Wie gesagt: (...) dieser muss innerhalb von drei Jahren nach Beendigung geltend gemacht werden, danach erlischt er.