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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Luna am Juli 10, 2006, 14:35:57 Nachmittag

Titel: Fristen für ein Zwischenzeugnis
Beitrag von: Luna am Juli 10, 2006, 14:35:57 Nachmittag
Hallo, vor 4 Monaten hat mein Chef das Unternehmen verlassen. Ich habe nun seit dieser Zeit öfter mündlich meine Zwischenzeugnis angefordert.
Dies wurde aus Zeitgründen nicht erstellt.
Einen Zeitpunkt, wann ich damit rechnen kann, wurde mir auch nach Nachfrage nicht genannt.

Was kann ich da tun, gibt es Fristen, wann es erstellt werden muss, bzw. verfällt der Anspruch, dass ich eines bekomme ?

Was kann ich tun ?

Viele Grüße und Danke LUNA
Titel: Fristen für ein Zwischenzeugnis
Beitrag von: Mike am Juli 10, 2006, 17:16:26 Nachmittag
1. Grundregel: Immer alles schriftlich machen! Mündliche Anforderungen kannst du nie nachweisen. :(
2. Grundregel: Einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einreichen, das spart beiden Seiten Zeit, Geld und Nerven,  :P  siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.
3. Grundregel: Nicht unnötig warten, nach ca. 10 Monaten ist der Zeugnisanspruch verwirkt. :roll:
Titel: Fristen für ein Zwischenzeugnis
Beitrag von: gast am Juli 11, 2006, 07:47:16 Vormittag
Danke Mike, für Deine Antwort, gibt es für diese 10 Monate eine gesetzliche Grundlage, mir wurde nämlich gesagt (seitens der Personalabteilung), dass es hier keinerlei Fristen gibt.
Darüber hinaus kam die Bemerkung, dass man sich nicht unter Druck setzen lassen würde !!!!

Viele Grüße und Danke

Barbara
Titel: Fristen für ein Zwischenzeugnis
Beitrag von: Mike am Juli 12, 2006, 22:28:28 Nachmittag
Schau mal hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#14
Titel: Fristen für ein Zwischenzeugnis
Beitrag von: gast am Juli 13, 2006, 14:09:51 Nachmittag
SUUUUUUUUUUUUUUUPER danke !

Luna