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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Friedhel am September 14, 2008, 14:41:04 Nachmittag

Titel: Mein Zeugnis
Beitrag von: Friedhel am September 14, 2008, 14:41:04 Nachmittag
Gruss aus Ostfriesland!

Würde gerne wissen wie ich mein Zeugnis bewerten muss

"Herr XX, geboren am 11. Januar 1959 in XX, war ab dem 1. November 1989 bis zum 31. Juli 2007
als Sachbearbeiter in unserem Unternehmen tätig.

Während der Beschäftigungszeit wurde Herr X in den Arbeitsbereichen, Allgemeine Statistik,Fahrer-
abrechnung, Telefondienst und Postdienst eingesetzt.

Herr X hat sich schnell eingearbeitet und unseren Erwartungen voll entsprochen. Sein Verhalten
gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn X    *endet  aus   betrieblichen Gründen zum 31. Juli 2007.
Wir danken Herrn X für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

*Haben diese Leerzeilen vielleicht eine Bedeutung?

Danke im vorraus
Titel: Re: Mein Zeugnis
Beitrag von: Karl am September 14, 2008, 17:57:17 Nachmittag
Wünschen alles Gute - nicht viel Erfolg?

Erwartungen voll entsprochen - nicht vollstens.



Kenne mich aber hier auch nicht so optimal aus, habe daher selber nach meiner Beurteilung nachgefragt.

Karl

Titel: Re: Mein Zeugnis
Beitrag von: Sprossel78 am September 15, 2008, 21:24:02 Nachmittag
Für fast 20 Jahre Einsatz ist das Zeugnis eine Frechheit. Es fehlen viele unverzichtbare Wertungen, zum Engagement, zu Fähigkeiten, zum Wissen, zur Arbeitsweise, zum Erfolg...  Auch passive Ausdrücke wie "wurde eingesetzt" sind sehr unschön. Der Schlussteil mit einem Dank lediglich für "geleistete Arbeit", ohne jedes Bedauern nach so langer Zeit ... das ist insgesamt meiner Meinung nach weit unterdurchschnittlich.

Mit Leerzeilen meinst du keine leere Zeile, sondern zwei, drei Leerzeichen zwischen zwei Worten?! Das wäre ein stilsitischer Mangel, nicht schön, aber nicht annähernd so schwerwiegend wie die anderen Mängel. Bei arbeitszeugnis.de gibt es für solche Fälle eine Beratung, per E-Mail oder Telefon (siehe Nummer oben). Man muss so ein Zeugnis also nicht unwidersprochen lassen, wichtig ist nur, dass man richtig reklamiert.