Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rené am September 24, 2008, 17:37:38 Nachmittag
-
hallöchen,
kurze frage, welche wichtigen unterschiede muss man bei der erstellung von zwischen- und abschlusszeugnis beachten?
- wird das zwischenzeugnis immer in der gegenwart geschrieben?
- wie lautet der eiführungssatz "Herr Mustermann geb. am 11.02.1983 ist seit dem 01.01.19.. in unserem Unternehmen...?!"
- wie lautet eine saubere Beendigungsformel (note 2) "Dieses Zwischenzeugnis erhält Herr..............."
muss ich noch irgendwas beachten?
herzlichen Dank für die Hilfe
René
-
- wird das zwischenzeugnis immer in der gegenwart geschrieben?
Ja, weil die Wertung nach wie vor Gültigkeit hat. "Er ist sein sehr engagierter Mitarbeiter", "Sein Verhalten ist stets einwandfrei" ... usw
- wie lautet der eiführungssatz "Herr Mustermann geb. am 11.02.1983 ist seit dem 01.01.19.. in unserem Unternehmen...?!"
...tätig.
- wie lautet eine saubere Beendigungsformel (note 2) "Dieses Zwischenzeugnis erhält Herr..............."
Man spricht in dem Fall nicht von Beendigungsformel, weil es keine Beendigung gibt. Der letzte Abschnitt enthält den Ausstellungsgrund, einen Dank und den Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit, z.B. "Er erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch . Wir danken ihm für seine sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit."
muss ich noch irgendwas beachten?
Alles, was auch für Abschlusszeugnisse gilt, siehe Checkliste im Link oben.