Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: herbert g. am Oktober 10, 2008, 10:41:55 Vormittag

Titel: Sollte die Vergangenheits- oder Gegenwartsform verwendet werden?
Beitrag von: herbert g. am Oktober 10, 2008, 10:41:55 Vormittag
Sollte ein Arbeitszeugnis - bei noch bestehendem Beschäftigungsverhältnis - in der Vergangenheits- oder der Gegenwartsform erstellt sein?

Beispiel:
... das Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
oder
... das Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen ist jederzeit einwandfrei.

Kann sich hinter der Zeitform eine Bedeutung verstecken?

Vielen Dank vorab
Titel: Re: Sollte die Vergangenheits- oder Gegenwartsform verwendet werden?
Beitrag von: Demel am Oktober 11, 2008, 06:25:14 Vormittag
Zwischenzeugnisse werden immer im Präsens verfasst ("Er ist..."), Abschlusszeugnisse im Präteritum ("Er war..."). Ausnahmen bilden in Abschlusszeugnissen Sachverhalte, die dauerhaft gültig sind, insbesondere zu Fähigkeiten und Kenntnissen: "Er verfügt über ein sicheres Urteilsvermögen", "Er besitzt sehr gute Fachkenntnisse"...

Eine Bedeutung hat die Zeitform nur in Ausnahmefällen, z.B. "Wir hatten ihn sehr geschätzt, umso mehr bedauern wir, dass wir das Arbeitsverhältnis beenden müssen...".

"Hatten geschätzt", also Plusquamperfekt ... bis dann etwas vorgefallen ist.