Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: KaiNe am Oktober 20, 2008, 11:06:01 Vormittag
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Hallo,
ich habe ein Zwischenzeugnis erhalten, mit dessen Inhalt ich nicht einverstanden bin. Ein Gespräch mit der Ausstellerin/früheren Managerin blieb erfolglos. Kann ich etwas dagegen unternehmen, daß dieses von mir nicht akzeptierte Dokument in meine Personalakte eingeht?
Vielen Dank vorab & Grüße
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Das ist nicht viel anders als in der Schulzeit, beim Zeugnis gehts nicht darum, ob es einem gefällt. Arbeitnehmer müssen ein Zeugnis nicht "akzeptieren", damit es gültig wird. Wenn man mit einem Zeugnis nicht einverstanden ist, muss man dagegen Widerspruch einlegen, seine Unzufriedenheit begründen und den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Hierbei kann man auf ein Gutachten wie den "Zeugnistest" von arbeitszeugnis.de zurückgreifen. Wenn der Arbeitgeber sich stur stellt, kann man einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragen, was nur Sinn macht, wenn man auch nachweislich im Recht ist. Bei einem Zwischenzeugnis bzw. bisher ungekündigter Stellung ist natürlich auch generell die Gefahr gegeben, dass man den Arbeitgeber nachhaltig verärgert. Alternativ kann man sich auch an den nächsthöheren Vorgesetzen wenden.
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OK, besten Dank für die Auskunft.