Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: KaiNe am Oktober 20, 2008, 11:06:01 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis zwangsläufig in Personalakte?
Beitrag von: KaiNe am Oktober 20, 2008, 11:06:01 Vormittag
Hallo,

ich habe ein Zwischenzeugnis erhalten, mit dessen Inhalt ich nicht einverstanden bin. Ein Gespräch mit der Ausstellerin/früheren Managerin blieb erfolglos. Kann ich etwas dagegen unternehmen, daß dieses von mir nicht akzeptierte Dokument in meine Personalakte eingeht?

Vielen Dank vorab & Grüße
Titel: Re: Zwischenzeugnis zwangsläufig in Personalakte?
Beitrag von: Sprossel78 am Oktober 22, 2008, 05:00:12 Vormittag
Das ist nicht viel anders als in der Schulzeit, beim Zeugnis gehts nicht darum, ob es einem gefällt. Arbeitnehmer müssen ein Zeugnis nicht "akzeptieren", damit es gültig wird. Wenn man mit einem Zeugnis nicht einverstanden ist, muss man dagegen Widerspruch einlegen, seine Unzufriedenheit begründen und den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Hierbei kann man auf ein Gutachten wie den "Zeugnistest" von arbeitszeugnis.de zurückgreifen. Wenn der Arbeitgeber sich stur stellt, kann man einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragen, was nur Sinn macht, wenn man auch nachweislich im Recht ist. Bei einem Zwischenzeugnis bzw. bisher ungekündigter Stellung ist natürlich auch generell die Gefahr gegeben, dass man den Arbeitgeber nachhaltig verärgert. Alternativ kann man sich auch an den nächsthöheren Vorgesetzen wenden. 
Titel: Re: Zwischenzeugnis zwangsläufig in Personalakte?
Beitrag von: KaiNe am Oktober 22, 2008, 09:32:06 Vormittag
OK, besten Dank für die Auskunft.