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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Stefan Funke am November 06, 2008, 11:56:44 Vormittag

Titel: Formulierung des Beendigungsgrundes nach greichtlichem Vergleich.
Beitrag von: Stefan Funke am November 06, 2008, 11:56:44 Vormittag
Guten Tag Forumsmitglieder,

bitte helft mr bei dem folegenden Sachverhalt: Mein Arbeitgeber hat mich ohne juristisch im Recht zu sein, gekündigt. Ich habe mich dann entschieden, nicht auf Wiedereinstellung zu klagen, da bei Wiedereinstellung per Gericht das Verhältnis sowieso zerüttet ist. Wir haben dann einen gerichtlichen Vergleich angestrebt.

Jetzt geht es um den Beendigungsgrund. 2 Formulierungen sind mir nun vorgeschlagen worden.

1. Mit dem heutigen Tage verläßt uns Herr Funke in bestem Einvernehmen.

2. ...Wir bedauern diese Entwicklung und das Ausscheiden von Herrn Funke. ...

Formulierung 2 läßt also offen, wie die Kündigung zu Stande kam. Einerseits ist "Einvernehmen" im Zeugnis nicht die beste Formulierung. Andererseits frage ich mich, ob Formulierung 2 tatsächlich besser ist. Schließlich vermeidet man die Wahrheit klar darzustellen. Wirft das nich erst recht ein schlechtes Licht auf mich?

Welche Formulierung überzeugt den Personaler am ehesten?

Herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Stellungnahmen zu diesem Problem.

Stefan Funke

Titel: Re: Formulierung des Beendigungsgrundes nach greichtlichem Vergleich.
Beitrag von: Demel am November 07, 2008, 02:46:21 Vormittag
Zitat
Welche Formulierung überzeugt den Personaler am ehesten?
Die, die wahr ist.

Zitat
1. Mit dem heutigen Tage verläßt uns Herr Funke in bestem Einvernehmen.
Üblicherweise heißt es "im beiderseitigen besten Einvernehmen".

Zitat
2. ...Wir bedauern diese Entwicklung und das Ausscheiden von Herrn Funke. ...
Tja, welche "Entwicklung"? Ständig gestiegene Spannungen?

"Entweder oder" ist hier die falsche Frage. Weder darf der Beendigungsgrund fehlen noch die Dankes- und Bedauernsformel. Oder anders ausgedrückt: bei fehlendem Beendigungsgrund war es definitiv ein Rausschmiss. Eine Alternative zur Beendigung "im beiderseitigen besten Einvernehmen" ist - sofern der Arbeitgeber einverstanden ist - die Formulierung "verlässt uns auf eigenen Wunsch", da der Vergleich ja letztlich nur durch deine Zustimmung zustande gekommen ist.