Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Peter Schmidt am November 11, 2008, 12:50:13 Nachmittag

Titel: Frist zur Erstellung und Herausgabe des Arbeitszeugnisses an den AN
Beitrag von: Peter Schmidt am November 11, 2008, 12:50:13 Nachmittag
Zum 31.10.08 bin ich bei meinem bisherigen AG ausgeschieden. Man verlangte von mir die Erstellung eines Zeugnisentwurfes. Diesen habe ich bereits 10 Tage vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem AG zugeschickt. Nun warte ich bereits seit dem 31.10.08 auf mein Zeugnis, das ich dringend brauche. Wie lange bzw. welche Frist muss der AG einhalten, das Zeugnis herauszugeben?
Titel: Re: Frist zur Erstellung und Herausgabe des Arbeitszeugnisses an den AN
Beitrag von: Mike am November 11, 2008, 12:54:46 Nachmittag
Naja, verlangen kann der Arbeitgeber das ja nun nicht, er muss das Zeugnis erstellen. Aber natürlich ist es immer gut, wenn man bei der Zeugnisschreibung mitwirkt, das kann sich (fundierte Kenntnisse der Zeugnissprache vorausgesetzt) nur positiv auswirken. 11 Tage nach dem Ausscheiden würde ich mir noch keine allzu großen Sorgen machen. Angaben zu Fristen findest du unter www.arbeitszeugnis.de/faq.php.