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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Frauke am November 13, 2008, 10:57:12 Vormittag

Titel: Frist Erstellung Arbeitszeugnis
Beitrag von: Frauke am November 13, 2008, 10:57:12 Vormittag
Hallo!
Ich bin zum 31.08.2008 aus meiner bisherigen Arbeitsstelle ausgeschieden (Immobilienverwaltung, Arbeitsverhältnis dauerte ca. 2 1/2 Jahre). Ich warte bis heute auf mein Zeugnis, habe schon einmal bei der GF-Assistentin nachgefragt (Anfang Oktober). Meine Teamleiterin (die das Zeugnis wohl mit formulieren soll) war im September 3 Wochen im Urlaub.
Jetzt haben wir Mitte November und ich habe immer noch nichts. Was tun? Gleich den Anwalt einschalten? (Find ich eigentlich blöd, da es ein gutes Arbeitsverhältnis war) oder lieber formell und offiziell anschreiben?

Gruß Frauke
Titel: Re: Frist Erstellung Arbeitszeugnis
Beitrag von: Maggy am November 13, 2008, 17:56:39 Nachmittag
Ich kann empfehlen, einfach schriftlich (per mail) darauf hinzuweisen, dass das Zeugnis dringend für eine Neubewerbung benötigt wird und dabei um einen definitiven Versandtermin bitten. Ganz höflich. Wenn der (schriftlich zugesagte und von der Vorgesetzten selbst gewählte) Termin dann nicht eingehalten wird, bist du schon mal argumentativ auf der sicheren Seite. Dann gibt es kein Rausreden mehr. Sonst kann es sein, dass man monatelang hört "jaja, kommt bald".

Du kannst auch anbieten, dass du einen Eigenentwurf einreichst. Nicht selten fehlt der Überblick darüber, was ein ehemaliger Mitarbeiter im Detail gemacht hat oder wie man das im Zeugnis ausformulieren soll. Vielleicht sind sie für eine Vorarbeit dankbar und du kannst dann auch viel stärker auf den Zeugnistext einwirken. Einen solchen Entwurf kann man sich hier erstellen lassen: www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php. Kann aber auch sein, dass sie das gar nicht wollen.