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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anna-Lena am November 30, 2008, 21:10:58 Nachmittag

Titel: Zeugnis 3 Monate zu spät
Beitrag von: Anna-Lena am November 30, 2008, 21:10:58 Nachmittag
Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mir mein Zeugnis erst 3 Monate nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geschickt, obwohl er versprochen hatte, es mir spätestens nach 4 Wochen zukommen zu lassen. Muss ich mir das als Arbeitnehmer gefallen lassen? Schließlich habe ich dadurch eventuell Nachteile. Da ich es sowieso (wegen anderer Dinge) reklamieren werde, frage ich mich, ob ich verlangen kann, das Zeugnis auf meinen Austrittstag rückdatieren zu lassen.

Danke und viele Grüße,
Anna-Lena
Titel: Re: Zeugnis 3 Monate zu spät
Beitrag von: Demel am Dezember 01, 2008, 13:42:24 Nachmittag
Zitat
mein Arbeitgeber hat mir mein Zeugnis erst 3 Monate nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geschickt, obwohl er versprochen hatte, es mir spätestens nach 4 Wochen zukommen zu lassen. Muss ich mir das als Arbeitnehmer gefallen lassen?
Anwälte erstellen, wenn das Zeugnis nicht kommt, ein Schreiben, wie es unter www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php als Muster einsehbar ist (Aufforderung zur Zeugniserstellung). Denn der Arbeitgeber wäre schadensersatzpflichtig, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines fehlenden Zeugnisses eine Stelle nicht bekommt.
Eine weniger schroffe Möglichkeit ist es, dem Arbeitgeber direkt einen unterschriftsreifen Eigenentwurf zuzusenden, den man sich bei Diensten wie arbeitszeugnis.de erstellen kann. Vor allem ist das dann zu empfehlen, wenn der Arbeitgeber nicht die Zeit findet, das Zeugnis zu verfassen. Das Endergebnis ist dann natürlich in der Regel viel besser als wenn man den Arbeitgeber unter Druck setzt.
Aber in deinem Fall ist das nicht mehr relevant, inzwischen hast du das Zeugnis ja (auch wenn du noch nicht zufrieden bist).

Das Ausstellungsdatum sollte, wenn Arbeitnehmer die Verzögerung nicht selbst verschulden haben (weil sie z.B. zu spät darum gebeten haben), mit dem Ausscheidungsatum identisch sein, weil Verzögerungen immer auch auf Streit oder nachträgliche Änderungen hinweisen könnten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht aber nicht. Mehr dazu findest du in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de.