Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: sari am Dezember 05, 2008, 10:35:36 Vormittag

Titel: wie kann ich mich wehren?
Beitrag von: sari am Dezember 05, 2008, 10:35:36 Vormittag
Hallo,

ich habe nach meinem Studium ein 4-monatiges Praktikum absolviert. Bei diesem Praktikum habe ich Urlaubsvertretungen übernommen, am Wochenende, sowie nach meinem Feierabend gearbeitet. Nun habe ich das Zeugnis über 1 1/2 Monate später bekommen.

Mit folgenden Formulierungen:
Bei ihrer Durchführung zeigte sich Frau X fleißig. Sie arbeitete im Wesentlichen mit großer Sorgfalt. Mit den Arbeitsergebnissen waren wir voll zufrieden..

nun meine Frage: ist das Zeugnis zumutbar, das ist doch ne fünf, oder? 

Vielen Dank im Voraus
Titel: Re: wie kann ich mich wehren?
Beitrag von: Kalli66 am Dezember 05, 2008, 15:17:43 Nachmittag
Ob das Zeugnis ok war hängt natürlich nicht nur von einem Satz ab. Aber "im Wesentlichen mit großer Sorgfalt" bewertet die Arbeitsweise mit der Note 5. Die für die Gesamtnote entscheidende Zufriedenheit darf sich nicht nur auf die Arbeitsergebnisse beziehen, denn die sind nur einer von 5  Leistungsaspekten (neben Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise). Die Zufriedenheit muss sich also auf alle Leistungsaspekte beziehen (z.B. "Alle Aufgaben erledigte er/sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit").