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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Racoon am Dezember 11, 2008, 16:10:23 Nachmittag

Titel: Firmenhauptsitz oder tatsächlicher Standort? Unterschriftenvorschrift?
Beitrag von: Racoon am Dezember 11, 2008, 16:10:23 Nachmittag
Hallo zusammen,

wenn ein Unternehmen mehrere Standorte hat, wird dann unter dem Zeugnis der Standort angegeben, an dem der Arbeitnehmer, der das Zeugnis bekommt, gearbeitet hat oder immer der Firmenhauptsitz?

Ich habe gelesen, dass sowohl der Vorgesetzte des Zeugnisausstellers (z. B. Personalleiter) sowie der fachliche Vorgesetzte unterschreiben soll. Reicht die Unterschrift des fachl. Vorgesetzten allein nicht aus oder ist das nur "der Form halber", dass der zeugniserstellende und der tatsächliche Fachbereich unterschreiben?

Danke für eure Hilfe.
Titel: Re: Firmenhauptsitz oder tatsächlicher Standort? Unterschriftenvorschrift?
Beitrag von: Maggy am Dezember 13, 2008, 02:58:16 Vormittag
Du meinst im Briefkopf? Das hängt davon ab, wo der Aussteller sitzt, meist ist das die Personalabteilung. Ideal ist, wenn - als Zeichen der Wertschätzung - links der Geschäftsführer (oder wenigstens eine möglichst ranghohe Persion) und rechts der direkte Vorgesetzte unterzeichnet. Gesetzlich festgelegt ist aber nur, dass der Unterzeichner im Rang höher stehen muss als der Zeugnisempfänger.