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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: CH am Dezember 11, 2008, 23:07:29 Nachmittag

Titel: 3 "kleine" Fragen
Beitrag von: CH am Dezember 11, 2008, 23:07:29 Nachmittag
Ich bin HR-Administrator, jedoch mit der Zeugniserstellung nicht wirklich vertraut. Beschäftigung v. 01.10.2007-31.12.2008

1. Kann man anstatt
"Sie verfügte über sehr gute und vielseitige Fachkenntnisse, die sie jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte" auch
"Sie verfügt über sehr gute und vielseitige Fachkenntnisse, die sie jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte" machen?

2. ist zu unserer vollsten Zufriedenheit auch mit 2 zu bewerten oder nicht vergleichbar mit stets zu unserer vollen Zufriedenheit?

3. Sie zeichnete sich durch Fleiß, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit aus. --> kann man das gar nicht schreiben?

Für eine Antwort danke ich schonmal im Voraus.

CH
Titel: Re: 3 "kleine" Fragen
Beitrag von: Maggy am Dezember 13, 2008, 02:23:07 Vormittag
zu 1. Du meinst die Zeitform verfügt/e? Da macht das Präsens mehr Sinn, du hast die Kenntisse jetzt noch, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.

zu 2. "zu unserer vollsten Zufriedenheit" (ohne "stets") ist Note 1-2. Und "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist eine glatte 2.

zu 3. Schau mal bei www.arbeitszeugnis.de/faq.php nach, da wird dazu ausführlich Stellung genommen,