Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: BWLer am Dezember 12, 2008, 00:39:39 Vormittag
-
hi!
hier mal einige Auszüge aus dem Zeugnis, bitte um Bewertung:
Praktikum im Bereich Controlling:
Während Ihres gesamten Praktikums haben wir Sie als einen interessierten Praktikanten kennen gelernt. Sie konnten schnell in interne Abläufe eingebunden werden und die Ihnen übertragenen Aufgaben haben Sie zuverlässig und zu unserer Zufriedenheit gelöst. In neue Systeme arbeiteten Sie sich umgehend und problemlos ein.
.....
....
...Wir wünschen ihnen für ihre persönliche und berufliche Zukunft alles Gute und für ihr Studium viel Erfolg.
....zwei Leute haben unterschrieben...
-
Das ist in der Form leider Note 4 :-(
Schau mal in die Notenskala von http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php
-
ach eins hab ich vergessen: es steht bei mir: zu unserer vollsten Zufriedenheit (also mit vollsten..)
-
und da steht noch: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten Kolleginnen und Kollegen war jederzeit vorbildlich
-
Ja, auf solche Details kommt es natürlich an. Das sind mit die wichtigsten Sätze, "zur vollsten Zufriedenheit" steht für die Gesamtnote 2+, "zur Zufriedenheit" für die Gesamtnote 4. Den Ausdruck "wir lernten sie als .. kennen" verwendet man eigentlich nicht mehr, schau hierzu mal in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de unter dem Stichwort "Formulierungen" nach. Personalpronomen müssen klein geschrieben werden (sie, ihr...).
Ich weiß nicht, was sonst noch im Zeugnis steht, jedenfalls sollten Angaben zum Wissensstand nicht fehlen, bei einem Praktikum geht es ja genau darum. Auch sollte ein Beendigungsgrund angegeben sein (z.B. "Ablauf der vereinbarten Zeit").
-
danke für die Antworten.., nee sonst steht nichts zur Beurteilung, vorher wird halt noch gesagt wo ich eingesetzt war und was ich da gemacht habe..