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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: jan1905 am Dezember 17, 2008, 10:40:51 Vormittag

Titel: passagen aus meinem arbeitszeugniss ok?
Beitrag von: jan1905 am Dezember 17, 2008, 10:40:51 Vormittag
hallo @all,

möchte gerne wissen, ob einzelne passagen in meinem arbeitszeugniss so in ordnung sind oder besser noch mal umformuliert werden sollten. und zwar geht es um:

1. "Hr. X zeichnet sich durch eine gute Auffassungsgabe aus und arbeitet in seinem Verantwortungsbereich sebstständig und zuverlässig. Weiter besitzt Herr X gute Fachkenntnisses, die er jederzeit zur Erledigung seiner Aufgaben einsetzen kann."

kann das heissen, dass ich zwar fachkenntisse habe, sie aber nicht einsetze? und dass ich nur das tue was unbedingt nötig ist, also mit scheuklappen arbeite?

2. "Sein Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, Vorgesetzten un Mitarbeitern ist stets einwandfrei und vorbildlich."

ist das gut oder nur so la la? und zuletzt

3. "Wir bedanken uns bei Hr. X für die bisher geleistete Arbeit und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit."

müsste da nicht mindestens "stets" gute Zusammenarbeit stehen?

danke schon mal für die hoffentlich zahlreichen antworten

jan1905
Titel: Re: passagen aus meinem arbeitszeugniss ok?
Beitrag von: Kalli66 am Dezember 19, 2008, 03:07:08 Vormittag
Wenn man nicht mal den Beruf kennt kann man eigentlich wenig zu einem Zeugnistext sagen, jeder Beruf stellt ja andere Anforderungen.
Aber... ich versuchs trotzdem unter Vorbehalt:

zu 1. Der Ausdruck "die er einetzen kann" (aber will er auch?) ist etwas unglücklich.

Zitat
und dass ich nur das tue was unbedingt nötig ist, also mit scheuklappen arbeite?
Nein, wieso ?

zu 2.
Zitat
ist das gut oder nur so la la? und zuletzt
Eigentlich wird nur eins von beiden verwendet, vorbildlich oder einwandfrei. Wie sollte etwas vorbildlich, aber nicht einwandfrei sein?
Beides verweist zusammenfassend auf die Verhaltensnote 1, mit der Einschränkung, dass in der neusten Ausgabe von "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen"  (Weuster/Scheer) der Ausdruck "stets einwandfrei" nur noch auf die Verhaltensnote 2 verweist, Bei allen anderen Autoren und in den früheren Ausgaben war "stets einwandfrei" wie gesagt auch Note 1. 

zu 3.
Ausdruck "Wir bedanken uns bei Hr. X für die bisher geleistete Arbeit" ist nur Note 4, hast du die Checkliste schon durchgesehen, siehe Link ganz oben? Die "(stets) gute ZUsammenarbeit ist nebensächlich, das betrifft nur das Verhalten, das ja schon mit 1-2 bewertet wurde.