Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Susi am Dezember 17, 2008, 13:55:56 Nachmittag
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Hallo Forumsmitglieder,
ich habe folgende Frage:
Muß man für mitarbeitende Familienangehörige / Ehepartner nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Arbeitszeugnis erstellen?
Wie bringe ich dann die Glaubwürdigkeit hinein? Es soll ja möglichst objektiv sein und kein Familien-Bonus.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder entsprechende Vorschläge ...
Danke schön.
Susi
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Bei regulärem Arbeitsvertrag muss nach dessen Beendigung generell auch ein Zeugnis erstellt werden. Man kann damit ganz offen umgehen, wobei es natürlich sinnvoll wäre, wenn nicht der Ehepartner das Zeugnis erstellt/unterzeichnet, sondern ein anderer Mitarbeiter.