Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Christian am Dezember 20, 2008, 14:49:01 Nachmittag
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In speziellen Fällen wechselte Herr..........aus der Beratung direkt in ein Verkaufsgespräch am Telefon, um dem Kunden eine Zusatzleistung anzubieten. Die Qualifizierung der Kontaktdaten sowie die Dokumentation des Gesprächsverlaufs in der Kundendatenbank rundeten das Aufgabenprofil von Herrn........ab.
Im weiteren Verlauf seiner Tätigkeit entwickelte er seine fachlichen und kommunikativen Kompetenzen durch individuelle Coachingmaßnahmen und regelmäßige projektspezifische Schulungen weiter.
Wir lernten Herrn........... als einen teamfähigen, motivierten und engagierten Mitarbeiter kennen, der die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit ausführte. Er beriet unsere Kunden jederzeit freundlich, kompetent und serviceorientiert. Besonders hervorzuheben ist die flexible Gestaltung seiner Arbeitszeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen sowie seine umfangreichen Fachkenntnisse.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich.
Zu unserem Bedauern verlässt Herr........... unser Unternehmen zum 31.10.2008 auf eigenen Wunsch. Wir danken Herrn..........für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.
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Frage: Was mich etwas ins grübeln bringt ist der Satz: zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ist dies nun eine 1 oder 2 ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und hoffe auf zahlreiche Beiträge
MFG. Christian
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Im weiteren Verlauf seiner Tätigkeit entwickelte er seine fachlichen und kommunikativen Kompetenzen durch individuelle Coachingmaßnahmen und regelmäßige projektspezifische Schulungen weiter.
Weiterbildung ist eigentlich keine "Tätigkeit" bzw. Aufgabe.
Wir lernten Herrn........... als ... Mitarbeiter kennen,
Diese Aussage ist eigentlich nicht mehr gebräuchlich, dazu gibt es ein Urteil in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de (unter "Formulierungen").
zu unserer vollsten Zufriedenheit
Das steht für die Gesamtnote 1-2. Eine klare 1 wäre "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Die Gesamtnote 1-2 ist aber nur glaubwürdig, wenn die (von dir nicht zitierten) Aussagen zu Fähigkeiten, zur Arbeitsweise und zum Erfolg ebenfalls sehr gut sind.
Besonders hervorzuheben ist ...seine umfangreichen Fachkenntnisse.
Hier müsste es "sind" heißen. "Umfangreiche Kenntnisse" ist allerdings eher Note 3.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich.
Das bewertet das Verhalten ebenfalls mit 1.
Wir danken Herrn..........für die geleistete Arbeit
Das ist recht schwach, hier sollte "für seine sehr guten Leistungen" stehen.
und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.
HIer sollte es "weiterhin viel Erfolg" heißen.