Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ferri am Dezember 21, 2008, 15:10:09 Nachmittag
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Hallo,
es wäre sehr nett, wenn Ihr mir Auskunft geben könntet, ob und wie ein Namenswechsel bedingt durch Heirat in einem Zeugnis berücksichtigt wird.
Mit vielen lieben Grüßen und großem Dank im voraus
Ferri
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Du meinst wenn die Heirat zwischen Eintritt und Austritt liegt? Ich hab schon Einleitungen wie "Frau Petra Meier, geborene Schulze, geboren am 1. Mai 1970,..." gelesen, aber ich finde das unnötig. Ich kenne viel mehr Fälle in denen nur der bei der Ausstellung aktuelle Nachname genannt wird. Wenn es zu einer Namensänderung kommt, sind eben manche Dokumente (auch Schulzeugnisse) auf den Mädchennamen ausgestellt und manche auf den Ehenamen. Das ist normal.