Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: lilli am Dezember 21, 2008, 16:34:51 Nachmittag
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Hallo,
ich würde gerne wissen, wie der rechtliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für Studentische Hilfskräfte an Universitäten aussieht. Kann man, wenn man vertraglich als Studentische Hilfskraft beschäftigt war, die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses fordern?
Von Seiten der Universität wurde mir mitgeteilt, ein Zeugnis sei für Studentische Mitarbeiter nicht üblich.
Weiß jemand, wie die Rechtslage dazu aussieht? Gibt es irgendwelche Quellen dazu?
Danke!
Lilli
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Habs mal gegoogelt und z.B. folgendes gefunden: http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/referat-iii-c/studentische-hilfskrafte
Tarifliche Grundlage für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft ist der Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte II (TV Stud II).
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Die studentische Hilfskraft hat einen Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses über Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Antrag der studentischen Hilfskraft kann dieses auch Aussagen über Führung und Leistung enthalten. Die Erstellung von Zeugnissen erfolgt in dezentraler Verantwortung.