Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Racoon am Januar 09, 2009, 13:30:24 Nachmittag

Titel: Verweis auf voriges Zeugnis?
Beitrag von: Racoon am Januar 09, 2009, 13:30:24 Nachmittag
Hallo zusammen,

wenn jemand mehrere Male mit Unterbrechungen in derselben Firma gearbeitet hat, muss dann in den Zeugnissen auf die jeweils vorherige Tätigkeit verwiesen werden? (als Hinweis z. B.: Frau X erwarb während ihrer Tätigkeit als Praktikantin bereits zahlreiche Kenntnisse, die sie gewinnbringend einsetzen konnte. Über die Zeit des Praktikums erhielt Frau X ein gesondertes Zeugnis)

Oder wenn jemand ein Praktikantenzeugnis erhält und etwa einen Monat später als Werkstudent beginnt, muss man das Ausscheiden dann bedauern oder kann man hier auf die weiterführende Tätigkeit verweisen, auch wenn sie nicht direkt im Anschluss ist?

Danke für eure Hilfe.
Titel: Re: Verweis auf voriges Zeugnis?
Beitrag von: Demel am Januar 09, 2009, 15:21:38 Nachmittag
"Muss" ist vielleicht das falsche Wort, aber es macht Sinn. Nicht wertend ("Frau X erwarb während ihrer Tätigkeit als Praktikantin bereits zahlreiche Kenntnisse"), aber als allgemeine Info  ("... trat am ... in unser Unternehmen ein, nachdem sie zuvor bereits vom ... bis zum ... ein Praktikum in unser Unternehmen absolviert hat."). Zeugnisse, die auch bei wiederholter Beschäftigung jeweils nur das Rein und Raus registrieren, ohne den Zusammenhang zu erwähnen, wirken sicher etwas unpersönlich. Ansonsten kann man das aber auch dem Lebenslauf entnehmen.

Das Ausscheiden eines Praktikanten muss generell nicht bedauert werden (weil ja von vorn herein klar ist, dass es nur um wenige Wochen der Zusammenarbeit geht). Schon gar nicht, wenn bereits bekannt ist, dass er/sie kurze Zeit später weiter für das Unternehmen tätig sein wird. Besser ist dann ein Schlussteil wie "Wir freuen uns, dass er ab ... als Werkstudent erneut in unser Unternehmen eintritt").