Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: swengineer am Januar 26, 2009, 11:02:15 Vormittag

Titel: Zeugnisform: Briefkopf, Unterschriften, Datum
Beitrag von: swengineer am Januar 26, 2009, 11:02:15 Vormittag
Seit 8 Jahren arbeite ich als Software Engineer bei einem amerikanischen Unternehmen mit einem Standort  bei Stuttgart. Ich habe mir vor kurzem aufgrund eines Vorgesetztenwechsels ein Zwischenzeugnis ausstellen und dieses dann auch professionell bewerten lassen.
Waehrend vom Inhalt her das Zeugnis mit gut-sehr gut bewertet wurde, hatten die Bewerter einige ernste Beanstandungen, was die Form angeht:

1) Das Zeugnis enthaelt auch auf der ersten Seite keinen Briefkopf mit Firmenanschrift, sondern lediglich das Logo der Firma.
2) Es besitzt nur eine Unterschrift, die des Personalleiters.
3) Das Datum ueber der Unterschrift ist ungenau: ..., im Januar 2009

Ich habe daraufhin mit dem Personalchef geredet, doch der wiegelt ab: Es gaebe da verschiedene Schulen was die Form von Zeugnissen anbelangt, unsere Firma haette sich entschlossen, es so zu machen, und alle Zeugnisse unserer Firma, die von der Personalabteilung ausgestellt werden, saehen so aus.

Meine Frage ist nun:
Trifft das zu, was der Personalleiter mir sagt? Ist es glaubwuerdig, dass alle Zeugnisse der Firma diese Form haben (bezueglich der drei oben erwaehnten Punkte), was hat das zu bedeuten (falls ja, ist es prinzipiell ok oder ein Versuch, Fluktuationen gering zu halten oder ...)? Wie interpretieren Sie die Situation?

Vielen Dank,

G.
Titel: Re: Zeugnisform: Briefkopf, Unterschriften, Datum
Beitrag von: Manni56 am Januar 26, 2009, 12:37:29 Nachmittag
Es gibt zur Zeugnisform recht klar Urteile, die du auch in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de findest, z.B.

Das Arbeitszeugnis muß mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. - BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92

Zeugnisse müssen ein Ausstellungsdatum tragen. - LAG Bremen 23.6.1989 - 4 Sa 320/88

Zu den Mindestanforderungen, die ein Schriftstück erfüllen muss, um als Zeugnis qualifiziert zu werden, gehört das Datum der Ausstellung. - Hessisches LAG 2.7.1997 - 16 Ta 378/97

Dass der Personalleiter unterzeichnet ist aber, denke ich, ok.