Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: GloriaRE am Februar 08, 2009, 02:40:19 Vormittag

Titel: Abmahnung im Zeugnis
Beitrag von: GloriaRE am Februar 08, 2009, 02:40:19 Vormittag
hallo ihr, ist die Erwähnung eines Verhaltensverstosses im Arb.zeugnis für den AG zwingend (der Verstoss hat zur Abmahnung geführt), wenn der MA sehr wahrscheinlich in Kürze aus dem Unternehmen ausscheidet ? warum bekommt der AG hier das Recht "nachzutreten"..??
Titel: Re: Abmahnung im Zeugnis
Beitrag von: Kalli66 am Februar 08, 2009, 21:58:34 Nachmittag
Ein Zeugnis muss wahr, aber auch wohlwollend formuliert sein. Einmalige Fehler bleiben daher unerwähnt. Einen explizit erwähnten Verhaltensverstoß im Zeugnis würde man als Leser unweigerlich als Beispiel für ein generell schlechtes Verhalten verstehen, das wäre also Note 5.
Ob der Arbeitnehmer ausscheidet oder nicht ist dabei eigentlich unwichtig. Vielleicht wendest du dich damit mal an den Betriebsrat, wenn es einen gibt?!