Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Guido am Februar 09, 2009, 14:54:40 Nachmittag

Titel: Kündigung in der Probezeit - Welches Datum?
Beitrag von: Guido am Februar 09, 2009, 14:54:40 Nachmittag
Hallo,

ich wurde am 15.12. von meinem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit auf Grund der wirtschaftlichen Lage gekündigt und für 4 Wochen bis zum 9.1.09 freigestellt. Im ersten Entwurf des Arbeitszeugnisses stand:
"Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum 09. Januar 2009". [...]

Ein krummes Datum deutet auf eine fristlose Kündigung hin, woraufhin ich um eine Datierung auf den 15. bzw. 31.12. gebeten habe. Jedoch wurde das Datum komplett aus der Schlussformulierung gestrichen:
Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage konnten wir das Arbeitsverhältnis von Herrn XXX im Anschluss an seine Probezeit nicht fortsetzen. Zu unserem Bedauern endet daher zum heutigen Tag sein Arbeitsverhältnis.
[...]
Ort, den 09. Januar 2009

Ist diese Schlussformulierung unproblematisch? Oder kann der Kündigungsgrund (fristlose Kündigung etc.) anders interpretiert werden?

Ich freue mich über Anregungen. Vielen Dank

Guido
Titel: Re: Kündigung in der Probezeit - Welches Datum?
Beitrag von: Sprossel78 am Februar 09, 2009, 22:57:33 Nachmittag
Durch den Einschub "fristgerecht" könnte das Missverständnis mit der fristlosen Kündigung vermieden werden.
Titel: Re: Kündigung in der Probezeit - Welches Datum?
Beitrag von: Momo am Februar 14, 2009, 16:43:34 Nachmittag
Hallo,

ich wurde am 15.12. von meinem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit auf Grund der wirtschaftlichen Lage gekündigt und für 4 Wochen bis zum 9.1.09 freigestellt. Im ersten Entwurf des Arbeitszeugnisses stand:
"Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum 09. Januar 2009". [...]

Ein krummes Datum deutet auf eine fristlose Kündigung hin, woraufhin ich um eine Datierung auf den 15. bzw. 31.12. gebeten habe. Jedoch wurde das Datum komplett aus der Schlussformulierung gestrichen:
Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage konnten wir das Arbeitsverhältnis von Herrn XXX im Anschluss an seine Probezeit nicht fortsetzen. Zu unserem Bedauern endet daher zum heutigen Tag sein Arbeitsverhältnis.
[...]
Ort, den 09. Januar 2009

Ist diese Schlussformulierung unproblematisch? Oder kann der Kündigungsgrund (fristlose Kündigung etc.) anders interpretiert werden?

Ich freue mich über Anregungen. Vielen Dank

Guido

Hallo,
wenn Du dich noch in der Probezeit befunden hast und dieses ersichtlich ist, spielt das Austrittdatum keine Rolle. In der Probezeit kann man jederzeit mit 14 tägiger Frist kündigen.