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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: HansW am Februar 12, 2009, 23:12:08 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis ohne Geburtsdatum und Bedauernsformel trotzdem OK ?!
Beitrag von: HansW am Februar 12, 2009, 23:12:08 Nachmittag
Habe ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis erhalten (von drei unabhängigen Stellen analysieren lassen)
Allerdings fehlt in meinem Zeugnis mein Geburtsdatum und eine Bedauernsformel, darauf wurde in den Analysen nicht eingegangen (Fehler oder unwichtig?!). Sind diese nun nicht so wichtig oder kann das Fehlen dieser zwei Merkmale mein ansonsten gutes Zeugnis wiederum sehr schlecht erscheinen lassen ?!
Vielen Dank !
Titel: Re: Arbeitszeugnis ohne Geburtsdatum und Bedauernsformel trotzdem OK ?!
Beitrag von: Gast am Februar 13, 2009, 10:55:16 Vormittag
Die Bedeutung eines Bedauerns hängt auch von den Umständen ab. Wenn die Firma insolvent ging, kann man sicher drauf verzichten, bei einem Aufhebungsvertrag ggf. auch. Einzelne Unternehmen verzichten generell auf das Bedauern, wohl mit dem Hintergedanken, das sei unnötig emotional, vor allem wenn es (aufgrund der Größe des Unternehmens) zum Alltag gehört. Die Arbeitsgerichte haben Lücken im Schlussteil unterschiedlich interpretiert, aber wirklich unvorteilhaft wäre eher das Fehlen des Danks oder der Zukunftswünsche. Man kann eine solche emotionale Aussage ohnehin nicht einfordern, muss es also dem Arbeitgeber überlassen, ob er das Ausscheiden bedauert oder nicht. Auf das Geburtsdatum kann verzichtet werden, manche Autoren (wie Prof. Weuster) empfehlen den Verzicht sogar.