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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lena am Februar 13, 2009, 11:51:46 Vormittag

Titel: Einschätzung im Zwischenzeugnis
Beitrag von: Lena am Februar 13, 2009, 11:51:46 Vormittag
Nach über 10 Jahren als Servicetechnikerin habe ich ein Zwischenzeugnis bekommen, das aus 1,5 Seiten Tätigkeitsbeschreibung u. nur 2 Absätzen Einschätzung besteht:
"... war eine zuverlässige und sorgfältig arbeitende Mitarbeiterin, die ihre guten technischen Produktkenntnisse erfolgreich für Kunden und unser Unternehmen in Anwendung brachte. Die ihr gestellten Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Für Kunden, Vorgesetzte und Kollegen war ... eine angenehme und kompetente Gesprächspartnerin. Ihr Verhalten war stets vorbildlich."
Ich bin bescheiden, aber von dieser Einschätzung enttäuscht, weiß man doch, dass nur "vollsten" u.ä. einer sehr guten Beurteilung entspricht. Nach den vielen Jahren bei dieser Arbeit weiß ich, was ich kann, wurde u. werde oft hinzu geholt, wenn die anderen Techniker/innen nicht weiter kamen bzw. den Fehler nicht fanden, habe auch die Vetriebsleute mit meinem Wissen unterstützt. Da mich die Materie auch in der Freizeit interessiert, ich mir ständig neue Kenntnisse aneigne, wird mir von allen Seiten herausragendes technisches Wissen u. Verständnis der Zusammenhänge bezeugt.
Wer kann mir bitte mit Insider-Wissen Tipps geben, ob/ wie ich mein Zeugnis korrigieren lassen kann?
Welche Formulierungen in den beiden oben zitierten Abschnitten entsprechen welchen Noten?
Sind nicht noch Worte zur Einsatzbereitschaft üblich? Mein Arbeitstag hatte meist deutlich mehr als die vertraglich geregelten Stunden.
Der Satz "Für Kunden ... Gesprächspartnerin" verwundert mich: Meine Arbeit besteht ja nicht hauptsächlich aus Gesprächen, sondern aus technischen Einsätzen - müsste die Einschätzung (möglichst Wertschätzung) sich nicht darauf beziehen? Und ist es nicht üblich, die Reihenfolge "Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kollegen und Kunden" einzuhalten? Was bedeutet es, wenn zuerst "Kunden" genannt wird?
Über konkrete Hinweise bis morgen oder Sonntag würde ich mich sehr freuen u. danke im voraus herzlich dafür!
Titel: Re: Einschätzung im Zwischenzeugnis
Beitrag von: Demel am Februar 14, 2009, 13:28:52 Nachmittag
Zitat
Wer kann mir bitte mit Insider-Wissen Tipps geben, ob/ wie ich mein Zeugnis korrigieren lassen kann?
Dafür gibt es Anbieter wie arbeitszeugnis.de, da kannst du dein Zeugnis überarbeiten lassen. Informationen über die Erfahrungen, die Arbeitnehmer mit ihren neuen Zeugnissen beim Arbeitgeber gemacht haben, findest du hier: www.arbeitszeugnis.de/bewertung

Zitat
Welche Formulierungen in den beiden oben zitierten Abschnitten entsprechen welchen Noten?
Grob gesagt: alles was "einfach" aufgewertet wird, entspricht der Note 2 ("guten technischen Produktkenntnisse"). Was nicht aufgewertet wird entspricht der Note 3 ("eine zuverlässige und sorgfältig arbeitende Mitarbeiterin") und was mit einem Superlativ oder sehr starken Adketiv verbunden ist, entspricht der Note 1 ("Ihr Verhalten war stets vorbildlich").
Aber das ist wirklich sehr grob gesagt, denn wichtig ist, dass die Schlüsselqualifikationen des Berufes im Zeugnis gewürdigt werden. Dafür ist der Text bei dir viel zu pauschal. 

Zitat
Sind nicht noch Worte zur Einsatzbereitschaft üblich?
Ja, da fehlt jede Menge. Im Detail kannst du das mit der Checkliste prüfen oder mit dem "Zeugnistest", siehe Link oben.

Die Kunden können an erster Stelle genannt werden, das ist gerade in Dienstleistungsbetrieben üblich (Kunde ist König)