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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: illbruck am Februar 17, 2009, 15:14:49 Nachmittag

Titel: Betriebsbedingte oder eigene Kündigung, was ist wirklich besser?
Beitrag von: illbruck am Februar 17, 2009, 15:14:49 Nachmittag
Hallo zusammen,

Ende letzten Jahres wurde ich aufgrund der weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung gekündigt.
Ich habe in einem kleinen Unternehmen, mit mir waren es 4 People (Chef, 2 Grafiker und ich),
gearbeitet.
Ich hatte gehofft relativ schnell eine neue Anstellung zu finden und mich daher mit dem Chef
darauf geeinigt, die Kündigung so zu formulieren, dass ICH der bin, der gekündigt habe.

Leider haben seit dem die meisten Agenturen Einstellungsstop und ich das Problem, seit
November offiziell Arbeitssuchend zu sein.

Nun hatte ich vor 2 Wochen ein sehr interessantes Bewerbungsgespräch, letzte Woche aber
eine Absage erhalten. Mit einer der Gründe war, dass man mir nicht geglaubt hat, dass ich
im letzten Jahr selber gekündigt habe. Kein Mensch würde ohne einen neunen Job kündigen
und dass auch noch während der Weltwirtschaftskrise...!

Nun bin ich am überlegen, ob ich mein Zeugnis noch einmal umschreiben lasse.

Meine Fragen:

1. Sollte ich lieber ein Zeugnis anfordern, in dem klar steht, dass ich ich gekündigt wurde?
2. Wie schaut eine solche "Kündigungsformulierung" am besten aus (ohne das es nach meinem Verschulden klingt)?
3. Ist es besser eine unverschuldete Kündigung oder ein selbstgekündigtes Arbeitsverhältnis ohne anschließenden Job zu haben?

Freue mich auf Hilfe und Tipps.


Liebe Grüße
illbruck
Titel: Re: Betriebsbedingte oder eigene Kündigung, was ist wirklich besser?
Beitrag von: Sprossel78 am Februar 18, 2009, 00:41:30 Vormittag
zu 1. Man sollte beim Zeugnis nicht allzu offensichtlich schummeln. Vor allem wenn keine direkte Neubeschäftigung folgt, würde ich lieber bei der Wahrheit bleiben. Das würde auch niemand zu Deinen Lasten deuten, vor allem wenn deutlich gemacht wird, dass die Kündigung nichts mit Deinen Leistungen zu tun hat, sondern mit Auftragsrückgang. 
zu 2. Das kann man im Klartext schreiben, z.B. "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt beenden."
zu 3. siehe oben