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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tina am Februar 17, 2009, 20:58:10 Nachmittag

Titel: kann ich das mit gutem Gewissen bei Bewerbungen mitschicken???
Beitrag von: Tina am Februar 17, 2009, 20:58:10 Nachmittag
Hallo Leute,

ich habe heut mein Arbeitszeugnis bekommen und bin mir nicht so sicher, ob es wirklich gut ist, anhören tut es sich ja so, aber ob es auch wirklich so rüber kommt???

Frau xxx geb. am xxx trat am 01.09.08 nach einem einjährigen Praktikum ihre Ausbildung im Pflegezentrum xxx an. Das Pflegezentrum xxx ist ein geschlossener Wohnkomplex mit 52 Plätzen für demenziell veränderte Erwachsene.
In der gesamten Einrichtung werden Bewohner und Bewohnerinnen in der Pflegestufen 1 bis 3 betreut.

In der ersten drei Monaten Ihrer Ausbildung besuchte sie die Altenpflegeschule xxx.

Wir lernten Frau xxx als Mitarbeiterin kennen, die die ihr übertragenen Aufgaben ihrem Wissensstand entsprechend umsichtig, selbstständig und zu unserer Zufriedenheit ausführte. Sie zeigte Einsatzbereitschaft und arbeitete dabei unter Anleitung gewissenhaft.

In der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, zeigte sich Frau xxx freundlich und umgänglich. Gegenüber ihren Vorgesetzten war ihr Verhalten korrekt.

Frau xxx verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31.12.08. Wir wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen und privaten Werdegang alles Gute.

Ort, Datum


Hausleitung

Pflegedienstleitung

bitte gebt mir doch ein schnelles Feedback, eventuell sogar eine Note.....
Titel: Re: kann ich das mit gutem Gewissen bei Bewerbungen mitschicken???
Beitrag von: Sprossel78 am Februar 18, 2009, 01:01:48 Vormittag
Puh, ich hoffe, du sitzt. Das ist leider kein gutes Zeugnis, nur schwach ausreichend. Besonders nachteilig sind die folgenden Aussagen:
"ihrem (niedrigen!) Wissensstand entsprechend"
"zu unserer Zufriedenheit" (Gesamtnote 4) 
"arbeitete dabei unter Anleitung gewissenhaft" (man musste auf sie aufpassen).

"Gegenüber ihren Vorgesetzten war ihr Verhalten ..." - schlechter als gegenüber den Kolllegen.
Der obligatorische Dank wird ebendso verweigert wie ein Bedauern des Ausscheidens.

Dazu gibts dann noch formale Mängel, z.B. verwendet man den Ausdruck "Wir lernen sie als ... kennen" nicht mehr, dazu gibt es ein Urteil des LAG Hamm, das du auch bei arbeitszeugnis.de in der Urteilsdatenbank, Rubrik "Formulierungen" findest. Vielleicht solltest du dich auch mal bei der Zeugnishotline von arbeitszeugnis.de näher beraten lassen.
Titel: Re: kann ich das mit gutem Gewissen bei Bewerbungen mitschicken???
Beitrag von: Tiens am Februar 18, 2009, 01:16:11 Vormittag
ok, das ist wirklich nicht gut. Aber nur zu unter "Anleitung Arbeiten" ich war ja als Auszubildende beschäftigt und durfte eigentlich ja nur unter Anleitung in der Pflege arbeiten....
Titel: Re: kann ich das mit gutem Gewissen bei Bewerbungen mitschicken???
Beitrag von: Sprossel78 am Februar 18, 2009, 02:59:28 Vormittag
Zitat
und durfte eigentlich ja nur unter Anleitung in der Pflege arbeiten....
Die Zeugnissprache hat ihre ganz eigenen Regeln. Wenn jemand nur unter Anleitung gewissenhaft arbeitet,
bedeutet dass, dass er/sie ohne Anleitung eher schludrig arbeitet.