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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Eva am Februar 27, 2009, 17:35:16 Nachmittag

Titel: verspätete Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Beitrag von: Eva am Februar 27, 2009, 17:35:16 Nachmittag
Hallo zusammen,

Habe hier eine Frage die meinen Mann betrifft. Er hat 2004 eine Arbeitsbescheinigung von seinem damaligen Arbeitgeber erhalten, die nur bescheinigt von wann bis wann er im Unternehmen tätig war. (kein Zeugnis) Er war dort in Führungsposition, was somit auch nicht erwähnt wurde. Nun wäre ein qulifiziertes Zeugnis jedoch für neue Bewerbungen sehr wichtig. Meine Frage nun, ob er dieses jetzt noch verlangen kann??

Vielen Dank

Gruß Eva
Titel: Re: verspätete Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Beitrag von: Mike am Februar 27, 2009, 23:55:27 Nachmittag
Bei den häufigen Fragen von arbeitszeugnis.de heißt es:

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse

Eventuell ist der Arbeitgeber aber trotzdem bereit, ein Zeugnis auszustellen. Manchmal macht es dabei Sinn, dem Arbeitgeber anzubieten, dass man gleich einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einreicht, damit man dort nicht wieder alle alten Akten raussuchen muss um zu klären, was der Arbeitgeber überhaupt im Einzelnen wann und wo gemacht hat. So einen Eigenentwurf kann man sich bei Diensten wie arbeitszeugnis.de erstellen lassen.