Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Martin am März 08, 2009, 21:13:56 Nachmittag

Titel: Betrieb verlangt die älteren Ausfertigungen der Zeugnisse
Beitrag von: Martin am März 08, 2009, 21:13:56 Nachmittag
Hi, mein Rechtsanwalt hat mehrere Änderungen in meinem Arbeitszeugnis erwirkt. Während dieser Zeit habe ich mehrere Zeugnisse von der Firma erhalten. Allerdings immer mal mit Rechtschreibfehlern oder gelochtem Seitenrand.
Nun möchte der Betrieb alle Zeugnisse die vor dem letzten ausgestellt wurden zurück haben. Zu welchem Zweck ist das für Betriebe dann noch wichtig?
Auch will ich ja nicht das allererste Zeugnis zurückgeben, wenn ich dann nur noch mit einem fehlerhaften dastehe.
Mein Anwalt hat inzwischen das Mandat niedergelegt. Ich muss also selbst zusehen ein neues von der Firma anzufordern. Gibt es da gewisse Fristen, die man einhalten muss, in denen man dem Betrieb informieren muss Rechtschreibfehler o. ä. zu korrigieren. Z. B. 1 Monat nach erhalt der letzten Fassung?

Wäre für Antworten sehr dankbar!
Titel: Re: Betrieb verlangt die älteren Ausfertigungen der Zeugnisse
Beitrag von: Martin am März 10, 2009, 17:35:40 Nachmittag
kennt sich hier jemand aus?