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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Marion am Juli 13, 2006, 22:08:05 Nachmittag

Titel: Freiwillie Fortbildung erwähnen?
Beitrag von: Marion am Juli 13, 2006, 22:08:05 Nachmittag
Hallo,

hat jemand Erfahrung, ob eine freiwillige Weiterbildung im Zeugnis aufgeführt werden muss bzw. sollte?

Bin Steuerfachangestellte, habe in Abendschule einen Bilanzbuchhalter-Lehrgang erfolgreich vor der IHK abgeschlossen. Das ist leider nicht erwähnt, nur meine Steuerfachangestellten-Ausbildung mit der Endnote.

Soll ichs ändern lassen oder gehört das da nicht rein? Habe schließlich nach dem Lehrgang eine tolle Gehaltserhöhung als Honorar für die Mühen erhalten. Den Kurs habe ich selbst bezahlt, ohne Zuschüsse.

PS: Ich habe die Stelle selbst freiwillig gekündigt.

Danke für die Hilfe!!

Marion
Titel: Freiwillie Fortbildung erwähnen?
Beitrag von: Mike am Juli 13, 2006, 23:25:24 Nachmittag
Du hast ja eine eigene Bescheinigung über die Fortbildung, deshalb muss sie im Zeugnis nicht erwähnt werden. Trotzdem würde es sich im Zeugnis natürlich gut machen...