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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Misa am März 17, 2009, 13:33:15 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis bei abgebrochener Lehre - bitte reinschauen!
Beitrag von: Misa am März 17, 2009, 13:33:15 Nachmittag
Ich war bis 31.10. in der Ausbildung zur Medienkauffrau, der Vertrag wurde dann aufgrund meiner psychischen Krankheit vorzeitig gelöst (Aufhebungsvertrag).

Hier mein (sehr knappes) Zeugnis:

Frau xxx, geboren am xxx, absolvierte vom 1. September 2007 bis 31.10.2008 eine Ausbildung zur Medienkauffrau Digital und Print in unserem Hause.
Das Ausbildungsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet.
Die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer wurde nicht abgelegt.

Die Ausbildung erfolgte in den Abteilungen Lektorat, Werbung, Herstellung.
Wir lernten in Frau Gläßel eine interessierte und aufgeschlossene Auszubildende kennen. Die ihr anvertrauten Arbeiten leistete sie mit großer Umsicht, Fleiß und Zuverlässigkeit zu unserer vollen Zufriedenheit.

Wir wünschen Frau Gläßel für ihre berufliche Zukunft viel Erfolg und alles Gute.


--> steckt da überhaupt irgendwas positives drin? "volle zufriedenheit" ist ja note 3, wenn ich das richtig verstanden habe.
was meint ihr ansonsten dazu? reklamieren kann ich jetzt kaum noch, da das ja bald ein halbes jahr her ist.

würdet ihr dieses zeugnis beifügen, um die ausbildung in einem anderen verlag weiterzuführen oder eher unter den tisch fallen lassen?

DANKE!!!
Titel: Re: Ausbildungszeugnis bei abgebrochener Lehre - bitte reinschauen!
Beitrag von: Demel am März 18, 2009, 01:46:14 Vormittag
Richtig, das ist Note 3. Besonders ausführlich ist es nicht, im Gegenteil, aber es war ja auch erst ein Jahr vergangen. Es fehlen vor allem Aussagen zum bereits erlangten Wissen und zum Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen. Ob aber überhaupt ein Zeugnis erwartet wird, wenn du die Ausbildung fortsetzt, kann ich nicht sagen. Das kann man dir sicher bei der IHK sagen, die führen ja auch die mündlichen Prüfungen durch.