Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Frau D. am März 20, 2009, 15:20:08 Nachmittag
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Hallo,
ich habe eine Frage:
Wenn jemand ca. 2 Jahre neben dem Studium einen Aushilfsjob gemacht hat (ca. 10 Stunden wöchentlich) bekommt derjenige dann einen Tätigkeitsnachweis oder ein qualifiziertes Zeugnis? Derjenige macht direkt im Anschluss sein Praxissemester bei uns (gleiche Abteilung wie beim Aushilfsjob).
Könnt ihr mir weiterhelfen?
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Kann mir hier niemand etwas dazu sagen?
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Jeder Arbeitnehmer, auch eine Aushilfe, hat Anspruch auf ein qualifizietres Arbeitszeugnis. Genauere Informationen findest du unter www.arbeitszeugnis.de/faq.php und www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php.
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Danke für deine Hilfe.
Abschließend nur noch zwei Fragen. Bei Aushilfen kann zu Weiterbildungen im Normalfall ja nichts gesagt werden. Wenn hierzu keine Angaben im Zeugnis stehen, wird dies auch nicht falsch aufgefasst, oder? Und wie verhält es sich mit der Selbständigkeit? An sich haben Aushilfen ja keine wirklich eigenen Arbeitsbereiche, in denen sie selbständig tätig sind sondern unterstützen lediglich die Abteilung. Wie lässt sich das gut formulieren?
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In einem Zeugnis muss zur Weiterbildung nicht zwingend etwas gesagt werden, da es zur Teilnahme an Seminaren / Fortbildungsveranstaltungen ja sowieso separate Bescheinigungen gibt. Dass eine Aushilfe prinzipiell unselbstständig arbeitet kann ich nicht bestätigen. Zwischen "unselbständig" und "kein eigener Aufgabenbereich" liegt ja noch mal ein breites Spekterum von Arbeiten, die man auf Anweisung eigenverantwortlich ausführt.