Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Miguel Ángel am April 09, 2009, 21:57:46 Nachmittag

Titel: Noch ein einfaches Zeugnis
Beitrag von: Miguel Ángel am April 09, 2009, 21:57:46 Nachmittag
Liebe Teilnehmer,

hier ist mein Zeugnis, das bewußt als einfaches (nicht qualifiziertes Zeugnis) verfasst wurde. Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr kurz drüber schauen könntet. Vielleicht stecken dort einige Stolpersteine. Danke im Voraus!


Herr ..., geboren am ..., trat am 15. September 2008 als Accountant im Bereich Finance & Controlling / Accounts Payable Vendor Relations ein.

In dieser Funktion lagen seine Aufgabenschwerpunkte in der selbständigen Erledigung von:

•   Rechnungsprüfung anhand der Bestellungen / Wareneingang
•   Verbuchung von Rechnungen und Gutschriften
•   Klärung von Differenzen mit den Herstellern anhand der OP-Listen
•   Klärung von Differenzen intern mit dem Einkauf
•   Abstimmung der Transitkonten für den Monatsabschluss

Während der Zeit in unserem Unternehmen lernten wir Herrn ... als fachkompetenten und verantwortungsbewussten Mitarbeiter mit schneller Auffassungsgabe kennen. Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Eine umfassende Leistungsbeurteilung ist aufgrund der kurzen Betriebszugehörigkeit nicht möglich.

Wegen der angelaufenen Umstrukturierungsmaßnahmen sind wir leider gezwungen, das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2008 innerhalb der Probezeit zu beenden.

Die Notwendigkeit dieses Schrittes bedauern wir außerordentlich und wünschen Herrn ... auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Titel: Re: Noch ein einfaches Zeugnis
Beitrag von: Mike am April 09, 2009, 23:47:45 Nachmittag
Das ist kein einfaches Zeugnis, es enthält ja einzelne Wertungen ("fachkompetenten und verantwortungsbewussten Mitarbeiter mit schneller Auffassungsgabe..."). Nur dass nun vieles Wichtige fehlt. Laut Urteilen der Arbeitsgerichte hat man bereits nach wenigen Tagen (!) Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Mehr dazu findest du in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de.