Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Werner am Juli 14, 2006, 10:49:07 Vormittag
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Hallo zusammen,
soll/muss der akademische Grad/Titel: Beispieleinleitungssatz:
"Frau/Herr Dipl.xxx (FH) xxx (Vorname) xxx (Nachname) trat am xxx (Datum) in unser Unternehmen ein."
mit ins Zeugnis?
Der akademische Grad hat in diesem Fall nichts mit der Tätigkeit/Berufsausübung (klassischer Quereinsteiger im Berufsfeld) zu tun.
Macht dies trotzdem Sinn bzw. ist dies erforderlich im Zuge der Richtigkeit aller Angaben?
Danke Euch im Voraus!
Lieben Gruß von
Schade eigentlich ...
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Eine Antwort findest du in der Urteilsdatenbank:
Der akademische Titel ist bei der ersten Nennung dem Namen des Beurteilten in korrekter, ausgeschriebener Form zuzufügen („Diplom-Ingenieur“) – Urteil des LAG Hamm vom 01.12.1994.
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Hallo Maggy,
vielen Dank für Deine schnelle und abschließende Antwort.
Diese "Formalie" wurde - neben so manch anderen wichtigen inhaltlichen Dingen - schlicht in meinem Zeugnis "vergessen".
Höchst merkwürdig: Da geben viele einzelne Teilchen ein äußerst interessantes Puzzle ...
Wie heißt es so schön: "Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern es kommt darauf an wie Du die Segel setzt."
Bis jetzt habe ich die Mitarbeiter unserer Personalabteilung als Profis Ihres Fachgebiets kennen und schätzen gelernt. :D
Der Wind weht aus einer anderen Richtung. Ich werde meine Segel richtig setzen!
Lieben Gruß von
Schade eigentlich ...