Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: biene am April 12, 2009, 23:23:34 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: biene am April 12, 2009, 23:23:34 Nachmittag
mir wurde nach über 15 Jahren Firmenzugehörigkeit als Versicherungskauffrau gekündigt. Im ersten Satz steht mein Name und mein Geburtsdatum und der Arbeitsbeginn, jedoch nicht das Arbeitsende, so dass die lange Firmenzugehörigkeit nicht sofort zu erkennen ist. Sie arbeitete - auf eigenen Wunsch- verkürzt. Ist die Aussage "auf eigenen Wunsch" nötig? Nach der 14 Punkte umfassenden Aufzählung meiner Arbeiten wird meine Unterschriftsvollmacht erwähnt, sollte hier dann nicht auch die Höhe der Vollmacht angegeben sein? Auf der zweiten Seite erfolgt nun über eine halbe Seite in knappen Sätzen die Beurteilung - Während ihrer Tätigkeit in unserem Hause war sie hochmotiviert und identifizierte sich mit ihren Aufgaben und dem Unternehmen. Sie war eine Mitarbeiterin die ihre umfangreichen Arbeiten zielstrebig und termingerecht (letzteres ist wohl selbstverständlich, oder?) erledigte. Desweiteren bestätigen wir gerne, dass sie planvoll, zweckgerichtet und mit Übersicht arbeitete. Frau XXX arbeitete zuverlässig und gewissenhaft. Sie bewieß (falsch geschrieben) Fleiß,Verantwortungsbewußtsein, Initiative und Selbstständigkeit. FrauXXX besitzt eine gute Auffassungsgabe und war an allen geschäftlichen Vorgängen interessiert. Insgesamt wurde zu neun Punkten  in maximal eineinhalb Zeilen Stellung genommen, davon  wurde drei Mal mit "jederzeit" oder "immer" formuliert. Mit dem heutigen Tag scheidet Frau XXX auf eigenen Wunsch aus unserem U.. aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute. Also keine Danksagung oder Wünsche für die persönliche Zukunft. Ich habe den Eindruck, dass das Zeugnis zu knapp ausfällt und mit Platzfüllern verlängert wurde. Außerdem klingt für mich manches nicht so toll. Wie beurteilen Sie dies alles?
Titel: Re: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Sprossel78 am April 13, 2009, 22:00:59 Nachmittag
Das sind viele Detailfragen, die man nicht einfach mit ja oder nein beantworten kann. Das sind alles Standardtextbausteine, als Wertung ist das nach 15 Jahren auf jeden Fall zu wenig. Das Fehlen von Dank und Bedauern ist auch ausgesprochen unvorteilhaft. Du solltest das eher mit einem Fachmann besprechen, denn nach 15 Jahren nimmt ein Zeugnis einen sehr, sehr wichtigen Stellenwert ein.