Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Heny am April 30, 2009, 19:13:49 Nachmittag

Titel: ungerades Kündigungsdatum
Beitrag von: Heny am April 30, 2009, 19:13:49 Nachmittag
Hallo,

ist es rechtlich möglich, im Zeugnis das Datum der Kündigung einfach als 31. oder 15. der Monats anzugeben?
Bin nämlich zum 21. gekündigt wurde und im Zeugnis finde ich, sieht es nicht gut aus so ein ungerades Datum anzugeben, bzw. habe Angst, dass AN eventuell etwas hineininterpretieren könnte.

Gruß, Henry
Titel: Re: ungerades Kündigungsdatum
Beitrag von: Mike am Mai 01, 2009, 12:19:38 Nachmittag
Ein "krummes" Beendigungsdatum ist meist ein Hinweis auf eine fristlose Kündigung. Regulär enden Arbeitsverhältnisse in der Tat zum Monatsende oder zur Monatsmitte. Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, kann das Datum geändert werden, aber er ist natürlich nicht dazu verpflichtet. Eine andere Lösung wäre es vielleicht, gar kein Beendigungsdatum zu nennen und das Zeugnis (also die Ausstellung) auf den 31. oder 30. zu datieren.