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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: lars am Mai 02, 2009, 15:20:00 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis nach Unternehmensfusion
Beitrag von: lars am Mai 02, 2009, 15:20:00 Nachmittag
Hallo,

vielleicht hat einer einen Tip für mich, wie ich ein Problem mit meinem Arbeitszeugnis lösen kann.

Ich habe nach langem Hin und Her und zahlreichen inhaltlichen und formalen Korrekturen nach neun Monaten mein (wie ich dachte endgültiges) Arbeitszeugnis erhalten. Leider ist auch dieses Zeugnis nicht fehlerfrei, es fehlt die komplette Anschrift des Unternehmens.

Drei Monate nach meinem Ausscheiden ist allerdings mein alter Arbeitgeber durch Fusion in einem anderen aufgegangen, existiert also faktisch jetzt nicht mehr.

Das Frage ist nun: welche Kontaktdaten müssen auf dem Zeugnis angegeben werden? Die Daten meines nicht mehr existenten Arbeitgebers oder die Daten des Rechtsnachfolgers? Das Problem wäre im zweiten Fall, dass dann natürlich Briefpapier, Firmenname und -daten, etc. von denen meines alten Arbeitgebers abweichen würden - aber für den Rechtsnachfolger habe ich ja nie gearbeitet...

Gruß,
Lars
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Unternehmensfusion
Beitrag von: Kalli66 am Mai 05, 2009, 00:20:28 Vormittag
Wenn das korrigierte Zeugnis zurückdatiert wird auf das Datum der ersten ausgestellten Zeugnisses - was üblich und ich glaube auch rechtlich verbindlich ist - dann muss zwangsläufig die damalige Anschrift genannt sein. 
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Unternehmensfusion
Beitrag von: Loschi am Mai 08, 2009, 06:21:58 Vormittag
Wie Du schon schreibst.... der Rechtsnachfolger.... damit steht dieser auch in der Pflicht, Dir ein ordentliches Zeugnis - und zwar auf dem ehemaligen Original-Firmenpapier (inklusive aller Kontakt- und Adressdaten) - auszustellen. Wie er das macht, sollte nicht Dein Problem sein.
Dass das so ist, haben mehrere Arbeitsgerichte eindeutig so entschieden. Ggf. würde ich hier mal mit einem anwaltlichen Schreiben "winken".

Viel Erfolg.