Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: olli am Mai 03, 2009, 10:26:15 Vormittag

Titel: Abschlusssatz in Zwischenzeugnis, kein Bedauern??
Beitrag von: olli am Mai 03, 2009, 10:26:15 Vormittag
hi,

hab da mal ne Frage.
Und zwar steht als Abschlusssatz in meinem Zwischenzeugnis

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn .... erstellt und verliert bei Austritt seine Gültigkeit.

Is dass n schlechtes Zeichen, wenn kein Bedauern geäußert wird, ich meine, noch bin ich ja dort beschäftigt.

Oder was meint ihr? Das Zeugnis ansonsten war ganz gut.

Bräuchte dringend eure Meinung....
Titel: Re: Abschlusssatz in Zwischenzeugnis, kein Bedauern??
Beitrag von: Kalli66 am Mai 05, 2009, 00:21:49 Vormittag
Sterht denn ein Ausscheiden schon fest? Wenn nicht, gibt es auch nichts zu bedauern. Wenn doch, müsste eigentlich kein Zwischenzeugnis, sondern ein Vorläufiges Abschlusszeugnis erstellt werden - mit Bedauern.
Titel: Re: Abschlusssatz in Zwischenzeugnis, kein Bedauern??
Beitrag von: Loschi am Mai 08, 2009, 06:18:03 Vormittag
Ganz so sehe ich es mit dem Bedauern nicht:

Wenn hier wirklich ein Zwischenzeugnis ausgestellt wird, müsste als Abschlusssatz mindestens etwas in dieser Art geschrieben stehen: Wir danken Herrn x für sein Engagement und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Im Falle, dass soetwas im Zwischenzeugnis NICHT steht, wird der gesamte vorherige Text negiert - vorallem wenn es sich um ein gutes oder sehr gutes Zeugnis handeln sollte. Wenn ich mich als Arbeitgeber bei einem guten oder sehr guten Arbeitnehmer nicht auf die weiterhin gute Zusammenarbeit freue, ist schon etwas faul.....

Der Satz mit dem....verliert seine Gültigkeit.... kann man schreiben - ist aber eher unüblich und weist darauf hin, dass man nicht böse wäre, wenn der AN das Unternehmen verlassen würde. Ist also auch eher negativ ausgelegt.

Wenn es sich definitiv um ein Abschlusszeugnis handelt, gilt die Regel bezüglich des Bedauerns wie oben.... gut oder sehr gut im Zeugnis: Da sollten schon gute Wünsche und das Bedauern des Ausscheidens vorhanden sein. Ab der Note 3 ist das laut aktuellem arbeitsgerichtlichem Urteil nicht einklagbar.

Dieses alles ist schwer final zu beurteilen, wenn man nicht den gesamten Zeugniskontext kennt.

Titel: Re: Abschlusssatz in Zwischenzeugnis, kein Bedauern??
Beitrag von: olli am Mai 08, 2009, 08:49:17 Vormittag
Danke erstmal für Eure Antworten.

Ja, ich denke, dass mein Arbeitgeber sich nicht gerade gefreut hat, dass ich ein Zwischenzeugnis angefordert habe,
aber darf man dass dann so wiedergeben???

Im Endeffekt kann der Satz was bedeuten, muss aber nicht, oder??

Und wenn ja, kann ich meinen Arbeitgeber ja auch nicht "zwingen" sein Bedauern zu äußern.

Das Zeugnis ansonsten war sehr gut-gut.

Bin jetzt ein bisschen ratlos....
Titel: Re: Abschlusssatz in Zwischenzeugnis, kein Bedauern??
Beitrag von: olli am Mai 08, 2009, 08:52:23 Vormittag
Ach ja, mein Austritt steht noch nicht fest aber ich denke mal, dass sich der Arbeitgeber seinen Teil denkt,
wenn ich ein Zwischenzeugnis beantragt habe.
Titel: Re: Abschlusssatz in Zwischenzeugnis, kein Bedauern??
Beitrag von: Demel am Mai 09, 2009, 22:32:05 Nachmittag
Mit "verliert seine Gültigkeit" ist nicht gemeint, dass die Wertung beim Ausscheiden nichts mehr zählt (das tut sie selbstverständlich voll und ganz), sondern dass es ein Abschlusszeugnis geben wird, welches den gesamten Zeitraum umfassen wird. Auch den, der im Zwischenzeugnis bewertet wurde. Viele Firmen lassen den Satz "freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit" weg, er muss nicht im Zeugnis stehen. So eine Zeugnisschreibung läuft oft recht schematisch und routiniert ab. Aber wenn du dich mit dem Zwischenzeugnis bewerben willst, macht es einen besseren Eindruck, wenn der Eindruck entsteht, dass der bisherige Arbeitgeber weiter mit dir zusammen arbeiten will und dich nicht etwa aufgefordert hat, dir was neues zu suchen.
Wnen man ein Zwischenzeugnis anfordert, ist es meist sinnvoll, einen unverdächtugen Grund zu nennen (z.B. aus versicherungsrechtlichen Gründen), sonst landet man schnell auf der Abschlussliste (nach dem Motto "der will eh weg...").
Ein Bedauern nach dem Motto "wir würden seinen Weggang sehr bedauern" ist eher selten und auch in einem sehr guten Zwischenzeugnis nicht erforderlich.