Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: hugo am Mai 19, 2009, 11:17:00 Vormittag

Titel: Vorläufiges Arbeitszeugnis - Fragen
Beitrag von: hugo am Mai 19, 2009, 11:17:00 Vormittag
Hallo zusammen,

ich habe zur Erstellung eines vorläufigen Arbeitszeugnisses ein paar Fragen:

1. Muss bzw. kann es "Vorläufiges Arbeitszeugnis" genannt werden?
2. Die Schreibweise kommt meines Wissens der des Zwischenzeugnisses gleich. Wie wird aber der Schluss formuliert? Dankt und bedauert man das Ausscheiden, und gibt man dann - wenn es eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund der Wirtschaftslage ist - dies auch an?
3. Ist das Zeugnisdatum in diesem Fall dann das Ausstellungsdatum?
4. Bekommt der Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist dann automatisch das Endzeugnis, das dann dasselbe inhaltlich ist wie das vorläufige - nur dass das Datum geändert wird?

Wäre super wenn mir jemand schnell hierbei helfen könnte! Danke!!!
Titel: Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis - Fragen
Beitrag von: hugo am Mai 25, 2009, 09:13:29 Vormittag
Bitte helft mir!

DANKE
Titel: Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis - Fragen
Beitrag von: Demel am Mai 26, 2009, 01:14:55 Vormittag
zu 1. Ja, wenn das Datum des Ausscheidens feststeht, es aber noch in der Zukunft liegt. Manche nennen das auch Zwischenzeugnis, was eigentlich nur bei ungekündigten Arbeitsverhältnissen korrekt ist.
zu 2. Das Vorläufige Zeugnis wird im Präsens formuilert, enthält ansonsten aber alles, was ein Abschlusszeugnis auch hat, einschließlich Dank und Bedauern. Wenn die Kündigung aufgrund der Wirtschaftslage erfolgt statt aufgrund von Leistungsmängeln ist das natürlich eine sinnvolle Ergänzung. 
zu 3. Ja
zu 4. Im Prinzip ja, aber man muss es trotzdem anfordern. Der Arbeitgeber muss es nicht unaufgefordert ausstellen.
Titel: Re: Vorläufiges Arbeitszeugnis - Fragen
Beitrag von: hugo am Mai 26, 2009, 08:43:20 Vormittag
super vielen Dank, das hilft mir sehr weiter!