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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tiny am Juni 04, 2009, 09:24:58 Vormittag

Titel: Formulierung im Arbeitszeugnis bei vorheriger Erstellung Zwischenzeugnis
Beitrag von: tiny am Juni 04, 2009, 09:24:58 Vormittag
Hallo,

noch eine andere Frage:

Wenn ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis bekommen hat und dann ein Endzeugnis erstellt wird, wie wird dann mit den Aufgaben umgegangen, die schon im Zwischenzeugnis stehen? Werden sie im Endzeugnis nochmals erwähnt oder schreibt man dann "...Frau X war vom 1.1.2006 bis 31.12.2008 als ... in unserem Unternehmen tätig. Für die Zeit bis zum 1.4.2008 liegt ein Zwischenzeugnis vor." und dann anschließend nur die Tätigkeiten, die sie nach der Zwischenzeugniserstellung gemacht hat? Wird die Leistungsbewertung von Zwischen- und Endzeugnis dann "gemischt", d. h. ein Mittelwert aus den Noten genommen oder wie macht man das?

Danke für eure Hilfe!

Gruß
Titel: Re: Formulierung im Arbeitszeugnis bei vorheriger Erstellung Zwischenzeugnis
Beitrag von: Demel am Juni 04, 2009, 15:26:29 Nachmittag
Das Endzeugnis muss den gesamten Zeitraum umfassen und darf nicht nur einen Teil der Zeit berücksichtigen. Es wird also so erstellt als ob es nie ein Zwischenzeugnis gegeben habe.