Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tiny am Juni 05, 2009, 15:08:51 Nachmittag

Titel: ...zur vollsten Zufriedenheit...
Beitrag von: tiny am Juni 05, 2009, 15:08:51 Nachmittag
Hallo zusammen,

ich habe mal gelesen, dass wenn man bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung die Note 1-2 vergeben will, schreiben kann:

"Er hat seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."

Stimmt diese Aussage?

Gruß
Titel: Re: ...zur vollsten Zufriedenheit...
Beitrag von: Maggy am Juni 08, 2009, 01:33:01 Vormittag
Ja und nein. Bei manchen Autoren ist es eine 1 bis 2, bei anderen wie Günter Huber, Autor von "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis",  ist es nur eine leichte Aufwertung der "vollen Zufriedenheit" = Note 3+.