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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tiny am Juni 09, 2009, 09:13:38 Vormittag

Titel: Zeugnis nach Klage während Kündigungsfrist???
Beitrag von: tiny am Juni 09, 2009, 09:13:38 Vormittag
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage:

Wenn ein Mitarbeiter gekündigt wird, und dieser dann Klage einreicht, wie verhält es sich dann mit dem Ausstellen seines Arbeitszeugnisses?

Es kann ja sein, dass sich der Beendigungsgrund noch ändert, wenn z. B. fristlos gekündigt wird und nach dem Prozess wird es zu fristgemäßen Kündigung. Oder die Bewertung der Noten ändert sich noch.

Muss man dann trotzdem das Arbeitszeugnis ganz normal ausstellen und dann auch mit dem bis dahin gültigen Kündigungsgrund und der Bewertung, die der Vorgesetzte angegeben hat? Und wenn dann das Ergebnis der Klage da ist, muss man das Zeugnis umschreiben?

Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

Danke schonmal!!!
Titel: Re: Zeugnis nach Klage während Kündigungsfrist???
Beitrag von: Mike am Juni 09, 2009, 18:09:58 Nachmittag
Knifflige Frage, die man vielleicht eher an einen Anwalt stellen sollte. An sich ist es so: Mit dem letzten Arbeitstag besteht erstmal Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wenn der Arbeitnemer das Zeugnis nicht anfordert, muss es ja auch (noch) nicht ausgesteltl werden.Was sich dann später im Rahmen eines Prozesses ergibt, steht auf einem anderen Blatt. D.h. es wird dann ggf. ein (neues) Zeugnis mit dem zum Urteil passenden Beendigungsgrund ausgestellt.