Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Angel am Juni 09, 2009, 14:02:34 Nachmittag
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Hallo,
eine Frage:
Wenn ein Mitarbeiter ein 3-er Zeugnis bekommt, ist es dann glaubhaft, in der Schlussformulierung "weiterhin viel Erfolg" zu wünschen oder eher nicht? Wenn eine andere Formulierung benutzt werden sollte, wie sollte diese lauten? Gibt es eine Richtlinie, dass "weiterhin viel Erfolg" nur bis zu einer Gesamtnote 2 vergeben werden sollte?
Danke für eure Hilfe.
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Bei der Note 1 ist der Erfolgswunsch Pflicht, aber der Note 2 ist er optional. Bei der Note 3 wird er eigentlich nicht mehr verwendet bzw. wäre nicht wirklich glaubwürdig.