Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Paula am Juni 11, 2009, 18:42:07 Nachmittag
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Hallo,
ich bin bei meinem Arbeitgeber seit zehn Jahren beschaeftigt, einschliesslich ein Jahr Elternzeit. Ist das in meinem Fall (1/10) eine "erhebliche Unterbrechung", die im Zeugnis aufgefuehrt werden muss? Falls ja, an welcher Stelle im Zeugnis?
Herzlichen Dank sagt
Paula
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Nein, eins von zehn Jahren ist sicherlich nicht erheblich, es sei denn, es handelt sich um das letzte der zehn Beschäftigungsjahre.
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Besten Dank fuer die Information.
Es war das vorletzte Jahr, danach habe ich wieder ein volles Jahr gearbeitet.
Viele Gruesse
Paula